Klimafreundlich heizen

Wärmepumpen sind auf dem Vormarsch

Die wichtigsten Infos rund um Vorteile, Förderung und Abrechnung.  

356.000 Wärmepumpen wurden 2023 in Deutschland verkauft. Damit ist der Absatz im zweiten Jahr in Folge um mehr als 50 Prozent gestiegen. Bald werden es noch mehr sein: Erklärtes Ziel der Bundesregierung sind 500.000 installierte Wärmepumpen jährlich ab 2024. Bis zum Jahr 2030 soll der Bestand auf 6 Millionen Geräte anwachsen. Die Wärmepumpe gilt als neue Standardheizung. Im Jahr 2022 kam sie in 57 Prozent aller fertiggestellten Wohngebäude zum Einsatz. Jedes dritte neu erbaute Mehrfamilienhaus wird damit ausgestattet. Auch im Bestand ist sie eine Option. Zeit, die Technologie genauer unter die Lupe zu nehmen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft sind vor allem die folgenden Fragen relevant:

Welche Vorteile haben Wärmepumpen?

– Wärmepumpen entziehen der Luft (Luftwärmepumpe) oder dem Erdreich (Sole-Wasser-Wärmepumpe) Energie und setzen sie zur Beheizung von Gebäuden ein. Sie tragen zum Klimaschutz bei, weil sie elektrisch, also mit „grünem“ Strom etwa aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen betrieben werden können.

– Ihr Nutzungsgrad ist anderen Heizungen überlegen. Zum Vergleich: Ein moderner Gaskessel macht aus einer Kilowattstunde Gas ca. 0,9 Kilowattstunden Wärme. Die Wärmepumpe produziert aus einer Kilowatt Strom je nach Jahresarbeitszahl drei bis fünf Kilowattstunden Wärme.

– Wärmepumpen entsprechen den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wonach jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

– Eigentümer und Mieter werden mit einer Wärmepumpe unabhängig von importiertem Öl oder Gas. Durch die Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist es ihnen in Einzelfällen sogar möglich, sich komplett selbst zu versorgen.

– Eine Wärmepumpe kann nicht nur heizen, sondern kann im Sommer auch als Kältemaschine eingesetzt werden und somit auch kühlen.

– Der Wert der Immobilie steigt.

Ist eine Wärmepumpe auch in Bestandsgebäuden sinnvoll?

Eine Wärmepumpe braucht Strom, und der ist in der Regel deutlich teurer als Gas und Öl. Deshalb kann sie nur wirtschaftlich betrieben werden, wenn der Energiebedarf des Gebäudes nicht zu hoch und damit die Betriebstemperaturen gegenüber herkömmlichen Heizsystemen abgesenkt sind. Im Bestand sollte die Wärmepumpe immer Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans sein, am besten mithilfe eines Energieberaters. Dieser kann beispielsweise empfehlen, vor dem Einbau den Altbau besser zu dämmen oder neue Fenster einzubauen. Oft ist es auch sinnvoll, die Heizkörper durch eine Fußbodenheizung oder Flächenheizung an Wänden und Decken zu ersetzen, damit eine geringere Vorlauftemperatur möglich ist.

Überraschend zeigt sich jedoch in der Praxis, dass eine Wärmepumpe auch in unsanierten Wohnungen mit alten Heizkörpern ökologisch und ökonomisch effizient betrieben werden kann. Ein Grund ist, dass in der Vergangenheit oft zu viele oder zu große Heizkörper eingebaut wurden. Durch die große Oberfläche sind dann niedrige Vorlauftemperaturen möglich. Für die 2020 publizierte Studie „WPsmart im Bestand“ hat das Fraunhofer Institut ISE in Freiburg fünf Jahre lang die Effizienz von Wärmepumpen im Bestandsbau untersucht. Dabei zeigte sich, dass Luftwärmepumpen auch im ungedämmten Bestandsbau im Durchschnitt einen Wirkungsgrad bzw. eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von knapp drei erreichen und Erdwärmepumpen sogar über vier.

Wie fördert der Staat den Einbau?

Auf Bundesebene gibt es zurzeit folgende staatliche Förderprogramme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): 

– die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit drei Teilprogrammen: für Wohngebäude (BEG WG), für Nichtwohngebäude (NWG) und für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Seit Anfang 2024 gelten aktualisierte Förderrichtlinien für die Einzelmaßnahmen.

– die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), die am 20. Februar 2024 wieder angelaufen ist. Gefördert werden Neubau und Erstkauf von energieeffizienten Gebäuden mit dem Standard-Effizienzhaus 40 (EH40). Die Gebäude dürfen nicht auf Basis fossiler Brennstoffe oder Biomasse erwärmt werden.

– die Förderung von Großwärmepumpen und Quartierskonzepten (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz BEW)

– die BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen. Ebenso wie Heizungen, werden auch effiziente Kälte- und Klimaanlagen von der Bundesregierung gefördert. Davon können kombinierte Wärmepumpen-Systeme profitieren.

Hinzu kommen diverse Förderprogramme der Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger. Alle Informationen zur staatlichen Förderung bietet die Website des Bundesverbandes Wärmepumpe unter www.waermepumpe.de/waermepumpe/foerderung. 

Wie werden die Kosten in Mehrfamilienhäusern abgerechnet? 

Bei Mehrfamilienhäusern mit Wärmepumpe stellt sich die Frage, wie die Betriebskosten – vor allem für Strom – unter allen Parteien verteilt werden müssen. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist verpflichtend, das sehen das novellierte GEG und die Heizkostenverordnung (HKVO) vor. Laut Heizkostenverordnung dürfen nur tatsächlich ab dem 01.10.2024 entstandene Kosten auf die Verbraucher umgelegt werden. Folgende Schritte führen zu einer rechtssicheren Heizkostenabrechnung:

1. Jährlichen Verbrauch und Kosten der Wärmepumpe ermitteln 

Der Verbrauch der Wärmepumpe wird über einen vorgeschalteten eichrechtlich zugelassenen Stromzähler gemessen und bildet die Basis der Abrechnung. Die Kosten setzen sich, wie bei der herkömmlichen Heizkostenabrechnung, aus den Betriebs- und Wartungskosten zusammen. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht umlagefähig.

2. Verbrauch und Kosten weiterer Heizquellen ermitteln

Bei bivalenter Betriebsweise – also wenn ein zusätzlicher Heizkessel die Wärmepumpe unterstützt – muss der Brennstoffverbrauch dieses Zusatzheizsystem separat erfasst werden. Das gleiche gilt für zusätzliche Heizstäbe, wie sie beispielsweise bei monoenergetische Betriebsweise in Puffer- oder Warmwasserspeicher eingebaut sein können: Für eine gezielte Kostenzuweisung in der Heizkostenabrechnung ist eine separate Messung erforderlich.

3. Thermischen Energieertrag erfassen

Für die Abrechnung muss die thermische Energie [kWh] ermittelt werden, die die Wärmepumpe an das Heizsystem übergibt. Minol empfiehlt dafür einen geeichten Wärmezähler nach der Wärmepumpe. Unter Umständen, aber rechtlich angreifbar, kann die Anzeige zur Energiebilanz genutzt werden, die viele Wärmepumpen-Hersteller in ihre Anlage integriert haben.

Diese sind in der Regel nicht geeicht, wurden aber in der Vergangenheit erfahrungsgemäß vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei einem Förderantrag anerkannt. Zur Not kann der Eigentümer oder Verwalter auch die theoretische Jahresarbeitszahl an den Abrechnungsdienstleister übermitteln. Diese Zahl ist aus den Planungsunterlagen oder der Fachunternehmererklärung zum BAFA-Förderantrag zu entnehmen.

4. Zuordnung der Kosten 

Die Gesamtkosten für das Heizsystem müssen den Bereichen Heizung und Warmwasser zugeordnet werden. Welche Messtechnik dazu erforderlich ist, zeigen die Abbildungen 1 und 2 beispielhaft für ein Standardwohngebäude. Die Anforderungen an diese Messausstattung im Gebäude unterscheiden sich dann nicht von einem Heizungssystem ohne Wärmepumpe. Seit dem 31. Dezember 2013 ist bei allen verbrauchsabhängig abgerechneten Zentralheizungen gemäß Heizkostenverordnung §9 (2) ein Wärmezähler Pflicht – er misst den Energieanteil für die Warmwasserbereitung. Aus fachlicher Sicht empfiehlt Minol einen zusätzlichen Wärmezähler für den Heizkreis der Raumheizung. So wird auch dieser Kostenanteil exakt ermittelt und die Gesamtsystemverluste auf beide Anlagengruppen verteilt.

Das Mess- und Abrechnungskonzept lässt sich nur begrenzt verallgemeinern und muss für das jeweilige Gebäude und zugehöriges Heizsystem individuell erstellt werden. Dies gilt insbesondere für Wärmepumpen im kombinierten Heiz- und Kühlbetrieb. Minol (www.minol.de) unterstützt die Wohnungswirtschaft mit fachlichem Rat und Produkten rund um die Abrechnung von Wärmepumpen.

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