2014: Änderungen für Eigentümer und Verwalter auf einen Blick
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) weist auf wichtige Änderungen für Eigentümer und Verwalter hin.
Seit 1. Januar 2014 gilt:
Einlagensicherung für WEG-Konten
Rücklagenkonten für WEG sind nach dem geänderten Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung nun auch über den Betrag von 100.000 Euro staatlich abgesichert.
Höhere Grunderwerbsteuer
Vier Bundesländer haben zu Beginn des Jahres ihre Grunderwerbsteuern erhöht:
- Berlin von 5,0 % auf 6,0
- Bremen von 4,5 % auf 5,0 %
- Niedersachsen von 4,5 % auf 5,0 %
- Schleswig-Holstein von 5,0 % auf 6,5 %
Trinkwassersysteme müssen alle drei Jahre auf Legionellen überprüft werden
Trinkwasserinstallationen in Mietshäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und gewerblich genutzten Gebäuden müssen alle drei Jahre auf Legionellen geprüft werden. Die Frist zur Erstbeprobung endete am 31. Dezember. Bei einer Überschreitung des Maximalwertes müssen Mieter und Eigentümer informiert und Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion eingeleitet werden.
Zusätzliche Wärmezähler für Warmwasserbereitung notwendig
Bei Heizungsanlagen, die sowohl Raumwärme als auch Warmwasser bereitstellen, ist die Energie zur Aufbereitung von Warmwasser mit einem eigenen Wärmezähler zu messen. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung von zusätzlichen Wärmezählern endete am 31. Dezember 2013.
Ab 1. Februar 2014: Neues SEPA-Zahlungssystem
SEPA („Single Euro Payments Area“) steht für einen einheitlichen Zahlungsverkehr im Eurowährungsraum. Dafür wird das klassischen Überweisungssystems mit Kontonummer und Bankleitzahl umgestellt auf eine internationale Bankkontonummer (IBAN) und internationale Bankleitzahlen BIC. Vermieter und Verwalter müssen bis zum 1. Februar 2014 die Kontodaten der Mieter und Eigentümer in ihren Buchhaltungssystemen ändern und diese über ihre eigenen Daten informieren. Andernfalls können keine Zahlungen vorgenommen und empfangen werden.
Bestehende Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit und werden künftig als SEPA-Lastschrift genutzt – jedoch müssen die Kunden 14 Tage vorher mit einer so genannten Pre-Notification schriftlich über das neue Verfahren informiert werden.
Privatverbraucher können nach Auskunft der Bundesbank voraussichtlich noch bis Februar 2016 die alte Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) tritt am 1.5.2014 in Kraft
Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen Eigentümer und Vermieter Angaben zur Effizienzklasse ihres Gebäudes im Energieausweis und in Immobilienanzeigen machen. Die Energieeffizienzklassen erstrecken sich von A+ (Energiebedarf bis 25 kWh/(m²a)) bis H (Energiebedarf größer als 250 kWh/(m²a)). Bei Nichteinhalten droht ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.
Ausblick
Ab 1. Januar 2015 müssen alle Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ersetzt werden.
Die Neuerungen für Neubauten gelten am dem 1. Januar 2016. Dann sinkt der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für alle neuerrichteten Gebäude um 25 %.