BBSR-Website informiert über Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen

Die energetische Modernisierung von Gebäuden dient nicht nur dem Klimaschutz, sie bietet Eigentümern und Nutzern zumeist auch wirtschaftliche Vorteile. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert unter www.bbsr-energieeinsparung.de über die Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen. Das Angebot richtet sich an Architekten, Energieberater und Gebäudeeigentümer.

Um die Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen zu berechnen, gibt es zahlreiche Methoden, die unterschiedlich aufwendig sind. Die Website des BBSR stellt die Methoden und ihre Anwendungsgebiete vor. Soll beispielsweise ein Gebäude komplett modernisiert werden, ist eine umfassende ökonomische Untersuchung mit möglichst genauen Randbedingungen und Kostenkalkulationen zu empfehlen. Bei kleineren Teilmaßnahmen reicht in der Regel eine überschlägige, deutlich weniger aufwendige Betrachtung. Für beides bietet die Website detaillierte Hinweise.

Für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden – zum Beispiel für die Dämmung von Wänden oder den Einbau besserer Fenster – kann man ein einfaches Berechnungstool herunterladen. Mit dem Tool lässt sich der Grenzpreis für die Kilowattstunde Heizenergie berechnen, ab dem sich eine Modernisierungsmaßnahme rechnet. Außerdem wird überschlägig die zu erwartende Energieeinsparung gegenüber dem Ausgangszustand berechnet.

Das Tool enthält plausible Grundeinstellungen – etwa für Zinssatz, Heizperiodenlänge und Preissteigerungen –, die individuell anpassbar sind. Auch ist es möglich, die Investitionskosten abzuschätzen. Das Tool beschreibt und untersucht beispielhaft typische Modernisierungsmaßnahmen. Die Website bietet darüber hinaus umfassende Informationen zu den Anforderungen der Energieeinsparverordnung; insbesondere für die Bestandsmodernisierung, aber auch zu praktisch allen anderen Anforderungen der Verordnung.

Die neuen Informationen sollen auch den Vollzug der Verordnung durch die Bundesländer unterstützen. Ist eine nach der Verordnung vorgeschriebene Maßnahme wegen eines hohen Aufwandes im Einzelfall nicht wirtschaftlich, kann der Bauherr bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde – in der Regel der Baurechtsbehörde – eine Befreiung beantragen. Es steht den Ländern frei, die vom BBSR bereitgestellten Informationen zur Wirtschaftlichkeit als Grundlage für ihr Vollzugshandeln nutzen.

Die Energieeinsparung im Gebäudebereich ist seit langem Gegenstand des europäischen Gemeinschaftsrechts. Dort sind ausdrücklich auch Informationen zur Wirtschaftlichkeit der in Energieausweisen empfohlenen Modernisierungen vorgesehen, die mit dem neuen Angebot gezielt zusammengeführt werden sollen.

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