BDF fordert von der Regierung zügige Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) plädiert dafür, dass das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) als energie- und klimaschutzpolitischer Meilenstein noch in der laufenden Legislaturperiode von der Regierung umgesetzt wird. Die Ziele der dem GEG zugrunde liegenden EU-Richtlinie sollten verlässliche Planungsgrundlage für die deutsche Bauwirtschaft bleiben.


Die Regierung hatte das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Gesetzesvorhaben kurzfristig von der Tagesordnung des Bundeskabinetts in dieser Woche genommen. „Mit einer zügigen Gesetzesverabschiedung kann die Bundesregierung zeigen, dass sie die Energiewende und ihre eigenen Klimaschutzziele ernst nimmt“, so Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF).


Die Europäische Union hat die Mitgliedstaaten mit der EU-Gebäuderichtlinie dazu verpflichtet, dass alle Gebäude ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude gebaut werden müssen. Dazu müssen alle Mitgliedsländer einen Niedrigstenergiestandard definieren und diesen der EU mitteilen. In Deutschland ist dies noch nicht geschehen. Annähernd entsprechen die EU-Anforderungen jedoch dem in Deutschland bereits geltenden KfW-Effizienzstandard 55.

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