Wichtiges Signal für die Energiewende: BDF begrüßt Verabschiedung des Mieterstromgesetzes
Der Bundestag hat kürzllich das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Der Bundesrat muss diesem allerdings noch zustimmen. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF, www.fertigbau.de) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag als ein wichtiges Signal für die Energiewende. Damit wird der Bau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gefördert und die Nutzung des Stroms vom eigenen Dach auch für Mieter ermöglicht.
Bislang rechnet sich Mieterstrom für Vermieter nicht, da zusätzliche Kosten für Abrechnung, Vertrieb und Messungen anfallen. Die Mieterstromförderung soll Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden für die Vermieter wirtschaftlich attraktiver machen. Der BDF begrüßt, dass es noch vor der Wahl gelungen sei, auch unmittelbar Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen.
Besonders erfreulich ist, dass die Koalitionsfraktionen im Bundestag und der Bundesrat die Kritik des BDF am Gesetzesentwurf aufgenommen haben. Dadurch ist die Förderung von Mieterstrom nicht mehr auf einzelne Wohngebäude beschränkt, sondern nun auch für Wohngebäude in räumlicher Nähe zum Stromverbraucher möglich. Beispielsweise lässt sich flexibel auf bestimmte Gegebenheiten vor Ort wie etwa eine Verschattung, eine unvorteilhafte Ausrichtung des Gebäudes oder Denkmalschutzvorgaben reagieren.
Der BDF hatte hier gefordert, auch Gebäude im räumlichen Zusammenhang wie zum Beispiel Wohnquartiere bei der Förderung des Mieterstroms zu berücksichtigen, um eine Kombination mit weiteren Erzeugungs- oder Speicheranlagen zu ermöglichen. Es sei jedoch sinnvoll, die Begrifflichkeiten bezüglich der geförderten Stromerzeugung in Quartieren oder Gebäudeensembles weiter zu präzisieren, fordert der BDF.
Auch in der Umsetzung des Mieterstromgesetzes sollten noch Anpassungen vorgenommen werden: Etwa muss zwingend klargestellt werden, dass auch die Lieferung an Elektroautos als Verbrauch innerhalb des Gebäudes gewertet wird. Die Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen (bis zu einer Leistung von 10kW) sollten außerdem von den umfangreichen Lieferantenpflichten befreit werden. Mittel- bis langfristig sollten auch Anreize zur Verbrauchs- und Einspeisesteuerung geschaffen werden, beispielsweise durch „Happy-Hour-Tarife“. Schließlich muss die Eigenerzeugung des Stroms auch in ein Gesamtkonzept für die Wärmebereitstellung und die Elektromobilität eingebunden werden.