Energiewende

Mieterstrom – was bringt das neue Gesetz?

Ende Juli 2017 ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten. Für die Wohnungswirtschaft beinhaltet es viele Vorteile.

Auf Millionen Dächern in Deutschland gibt es bereits Solaranlagen. Auch mit kleineren Solaranlagen nehmen immer mehr Menschen ihre Versorgung mit Energie selbst in die Hand und stellen Strom und Wärme selbst her. Sie werden von reinen Konsumenten zu sogenannten Prosumenten.

Mieter bisher benachteiligt

Die einzigen, die bisher zu wenig und nur indirekt von der Energiewende profitieren konnten, waren die Mieter. Zwar können Vermieter Solaranlagen auf die Dächer ihrer Gebäude installieren und moderne Heizungen einbauen. Doch vielen Vermietern und Versorgern fehlte bisher ein klarer Rahmen, um Mieter mit Solarstrom vom eigenen Dach zu versorgen. Aber das soll sich mit einem neuen Gesetz jetzt ändern. Nachdem sich die Bundesregierung relativ lange nicht klar zu Mieterstrom positioniert hat, hatte Anfang des Jahres eine Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums das Potenzial für Mieterstrom in Deutschland gezeigt: 3,8  Mio. Mietwohnungen könnten vom eigenen Dach mit Solarstrom versorgt werden. Damit könnten nicht nur die Mieter von günstigeren Strompreisen profitieren, sondern es ist auch ein neuer Schwung für die Energiewende. Aufgrund Mieterstrom könnten in den kommenden Jahren rund 370.000 Solaranlagen installiert werden.

Der Bundestag hat Ende Juni das Mieterstromgesetz verabschiedet und Anfang Juli ging es durch den Bundesrat. Damit gibt es erstmals eine Förderung und klare Rahmenbedingungen, wenn Mieter aus einer Solaranlage auf ihrem Dach direkt mit Strom versorgt werden.

Projekt in Berlin Hellersdorf

LichtBlick hat 2013 das erste Mieterstrom-Projekt in Berlin-Hellersdorf umgesetzt. „Aber bisher fehlte ein klarer, bundesweit geltender Rahmen“, so Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei LichtBlick. „Jetzt wissen alle Versorger und Mieter, welche Förderung sie bekommen und welche Regeln sie einzuhalten haben.“

Das Gesetz gilt nur für Solaranlagen. Für den Einsatz von Blockheizkraftwerken, aus denen Mieter Strom und Wärme geliefert bekommen, gibt es schon seit vergangenem Jahr eine verbesserte Förderung.

Viel Licht, aber auch Schatten

Wird das Mieterstromgesetz jetzt einen Boom auslösen? Das lässt sich derzeit sehr schwer sagen. „Einerseits geht das Gesetz eigentlich nicht weit genug, damit in ganz Deutschland überall neue Mieterstromprojekte aus dem Boden sprießen. Da muss die Bundesregierung in den kommenden Jahren noch nacharbeiten“, erklärt Gero Lücking. „Andererseits haben viele Versorger nur auf das Gesetz gewartet, um Mieterstrom liefern zu können. Denn Mieterstrom ist nicht nur klimafreundlicher, sondern in der Regel auch günstiger als der Strom vom örtlichen Versorger.“ Auch von Vertretern der Wohnungswirtschaft kamen nach der Gesetzesverabschiedung sowohl Lob als auch Verbesserungswünsche. Vor allem beim Punkt Steuern sieht die Wohnungswirtshaft noch Nachbesserungsbedarf.

Für die Wohnungswirtschaft bringt Mieterstrom grundsätzlich viele Vorteile. Dazu gehören unter anderem, dass sie ihren Mietern attraktive Strompreise anbieten und dadurch die Nachfrage nach den Wohnungen steigern können. Zudem wertet Mieterstrom die Immobilie langfristig auf. „Die Praxis wird nun zeigen, wie gut das Gesetz ist und an welchen Stellen wir bei der nächsten Novellierung noch einmal ansetzen müssen“, so Gero Lücking.

Meilenstein für die Energiewende

Das Mieterstromgesetz ist ein Meilenstein für die (dezentrale) Energiewende. Erstmals gibt es ein Gesetz, mit dem ausschließlich kleinere, klimafreundliche und dezentrale Anlagen gefördert werden sollen. Das stärkt auch die Akzeptanz für die Energiewende. Die Mieter profitieren nicht nur von klimafreundlichem und günstigem Solarstrom. Sie erleben auch hautnah, wie die Energiewende vorangeht.

Das Mieterstromgesetz gilt nur für Solaranlagen.

Eckpunkte Mieterstromgesetz


Das Gesetz ist Ende Juli in Kraft getreten. Gefördert wird Mieterstrom mit bis zu 3,81 Cent/kWh. Die PV-Anlage für Mieterstrom darf eine installierte Leistung von 100 kW nicht überschreiten. Neben reinen Wohnhäusern kann Mieterstrom auch für Gewerbemieter angeboten werden, soweit im Gebäude mindestens 40 % der Fläche zum Wohnen zur Verfügung stehen. Der Strom kann auch in Nebengebäuden verbraucht werden, so lange diese im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der PV-Anlage stehen und das öffentliche Netz nicht genutzt wird. Die Messung erfolgt zunächst im Summenzählermodell, d.h., dass keine besondere Nachrüstung erforderlich ist. Sobald nach dem allgemeinen Roll-Out im Digitalisierungsgesetz Smart Meter Gateways einzusetzen sind, wird das Summenzählermodell durch diese ersetzt.
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