Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge: Mit allen Sinnen prüfen

Die verschärften Regeln für den Aufzugbetrieb verlangen vom Betreiber, seine Anlage regelmäßig durch eine von ihm bestimmte Person prüfen zu lassen – zusätzlich zu den Regelwartungen und zusätzlich zu den Prüfungen des TÜV. Nach dem Prinzip „Sehen – Fühlen – Hören“ muss die bestimmte Person, so fordert es die verschärfte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Aufzug begutachten: Sind Kabinenwände beschädigt? Sind Handläufe nicht richtig befestigt? Sind ungewöhnliche Geräusche zu hören? Funktioniert das Licht?

Die Häufigkeit der Inaugenscheinnahme hängt von der Art und Weise der Aufzugnutzung ab. So müssen Anlagen in Krankenhäusern oder in Wohnhäusern mit Vandalismusproblem häufiger in Augenschein genommen werden als weniger stark beanspruchte Aufzüge. Die Ergebnisse der Inaugenscheinnahme sind in jedem Falle zu dokumentieren.

Bestimmte Aufgaben der Inaugenscheinnahme können durch Systeme zur Fernüberwachung übernommen werden: Sie prüfen etwa, ob die Kabine auf den Etagen unbündig hält und daher Stolperkanten entstehen. Die Kontrolle durch den Betreiber vor Ort oder eine von ihm bestimmte Person entfällt damit aber nicht. Der Betreiber kann jedoch einen Aufzughersteller wie KONE (www.kone.de) mit der Übernahme der Inaugenscheinnahme beauftragen.

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 7-8/2015 Gebäudetechnik

Aufzüge: Prüfen, einschalten, vorausschauend warten

Die gute Nachricht zuerst: Aufzugfahren wird noch sicherer in Deutschland. Seit Anfang Juni gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie soll dazu beitragen, das sicherste...

mehr
Ausgabe 7-8/2016 Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Fünf goldene Regeln für Aufzugbetreiber

Die verschärfte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sorgt bei Aufzugbetreibern für viele Fragen – auch Monate nach ihrem in Kraft treten im Juni 2015. Das zeigte gerade erst wieder die...

mehr

KONE-Experte: Aufzüge haben keinen Bestandsschutz - Betreiber sollten alte Anlagen modernisieren

Aufzugbetreiber sind verpflichtet, ihre Aufzüge auf dem Stand der Technik zu halten. „Erfüllen Anlagen nicht die aktuellen Anforderungen der Normen, sollten sie zur Sicherheit der Nutzer und auch...

mehr
Hersteller KONE: Wie häufig Aufzüge gewartet werden sollen

Eine Frage des Rhythmus

Über Wartungsintervalle hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) vor einigen Jahren die VDI-Richtlinie 3810 erarbeitet, die bis heute den Stand der Technik widerspiegelt. Die Richtlinie orientiert...

mehr

„KONE Trainings“ für Betreiber: Aufzüge, Rolltreppen und Automatiktüren – aber sicher!

Die Anforderungen an Betreiber von Aufzügen, Rolltreppen und Automatiktüren steigen. Gerade der Umgang mit der 2015 novellierten Betriebssicherheitsverordnung wirft bei Eigentümern und Verwaltern...

mehr