Eine Frage des Rhythmus
Es gibt die geläufige Annahme, ein Besuch des Aufzugtechnikers im Jahr würde genügen. Doch dafür ist die Belastung der Aufzüge in Wohngebäuden viel zu hoch. Tatsächlich sind meist vier bis sechs Wartungen empfehlenswert.
Über Wartungsintervalle hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) vor einigen Jahren die VDI-Richtlinie 3810 erarbeitet, die bis heute den Stand der Technik widerspiegelt. Die Richtlinie orientiert sich an der Haltestellenzahl, technischen Besonderheiten, vor allem aber an der monatlichen Fahrtenzahl. Sie kann der Servicetechniker beim nächsten Besuch vor Ort ermitteln. Bei Einsatz von digitalen Lösungen wie zum Beispiel 24/7 Connect des Aufzugherstellers KONE ist der Wert online abrufbar.
Mehr Nutzer, mehr Wartungen
Sicherheitsrelevante Aufzüge in Krankenhäusern und großen öffentlichen Gebäuden bzw. Aufzüge mit mehr als 40.000 Fahrten im Monat sollten zwölfmal jährlich überprüft werden.
Für Aufzüge mit mehr als 6.000 Fahrten monatlich sieht der VDI sechs Wartungen im Jahr vor, optimalerweise in zweimonatlichen Abständen. „Als man die Norm abfasste, wurden diese Frequenzen meist nur von Anlagen mit sieben oder mehr Haltestellen erreicht. Heute ist das fast die Regel. Aufzüge werden tendenziell immer häufiger genutzt“, erklärt Thomas Lipphardt, Manager Technische Regelwerke bei KONE (www.kone.de).
Nutzung der Anlagen nimmt zu
Sechs Wartungen im Jahr sind auch für Anlagen vorgesehen, die älter als 15 Jahre sind, gerechnet ab Datum der Inverkehrbringung. „Darunter fallen aktuell alle Aufzüge der Baujahre 2006 und älter“, erklärt der Normenexperte.
Ebenfalls häufiger gewartet werden sollen Anlagen mit verglastem Schacht oder Glastüren: Durch Sonneneinstrahlung kann die Belastung der Komponenten steigen.
Für Aufzüge, die monatlich 6.000 Fahrten oder weniger erreichen, können die Intervalle länger ausfallen. Das sind für gewöhnlich Anlagen mit vier bis sechs Haltestellen, für die ein Technikerbesuch im Quartal genügt.
Empfehlung: mindestens vier Technikerbesuche
Längere Wartungsabstände beschränken sich auf Anlagen, die jünger als zehn Jahre sind (Baujahr 2011 oder später) bzw. auf wenig genutzte Anlagen mit maximal 3.000 Fahrten im Monat, meist einfache Lastenaufzüge in Gewerbebetrieben oder Kliniken. Diese sollten alle sechs Monate gewartet werden.
Gleichwohl sind jährlich vier Wartungen eine Überlegung wert. Denn Betreiber sind – über die jährlichen ZÜS-Prüfungen und die Regelwartungen hinaus – durch die Betriebssicherheitsverordnung zur sogenannten Inaugenscheinnahme durch eine fachkundige Person verpflichtet.
Wartung und Inaugenscheinnahme aus einer Hand
Die Häufigkeit der Inaugenscheinnahme ist nicht normativ geregelt. „Aber vier Besuche vor Ort sollten es mindestens sein, um zu prüfen, ob die Kabine bündig hält, ob die Türen sicher schließen und ob die Anlage überhaupt in einem guten, sicheren Zustand ist“, erklärt Lipphardt.
Da die Inaugenscheinnahme mit Organisationsaufwand verbunden ist, bietet es sich für Betreiber an, sie an das jeweilige Wartungsunternehmen zu vergeben. „So haben WEG und Wohnungsverwalter einen Ansprechpartner, der auch die Organisation der ZÜS-Prüfungen übernehmen kann“, sagt Lipphardt.
Achten Sie auf die Vorgaben des Aufzugherstellers
Wie häufig Komponenten überprüft werden müssen, geben Aufzughersteller in der Betriebsanleitung vor. Die Vorgaben haben Vorrang vor der VDI-Richtlinie. Wenn also ein Hersteller bestimmt, dass die Bremse der Anlage alle zwei Monate geprüft werden muss, folgen daraus sechs Wartungen jährlich – auch wenn die VDI-Richtlinie aufgrund der Fahrtenzahl vier Wartungen vorsieht.