Bundeskabinett: Mietpreisbremse und Bestellerprinzip beschlossen
Das Bundeskabinett hat heute (1.10. 2014) die Mietpreisbremse beschlossen. Sie legt fest, dass bei einem Mieterwechsel die Wohnungsmiete nur noch soweit steigen darf, dass sie höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Mit der Mietpreisbremse will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Mieten in Ballungsräumen auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben.
Ebenfalls beschlossen wurde das so genannte Bestellerprinzip für Makler. Künftig soll gelten: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.
Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten.