Hessische Kommunen können sich bis zum 30. April bewerben

Erneut 17,9 Mio. € für Bauprojekte zur sozialen Integration im Quartier

„Integration entsteht nur da, wo Menschen aufeinander treffen. Wir wollen den Menschen vor Ort einen attraktiven Rahmen für nachbarschaftliche Projekte bieten und damit allen die aktive Teilnahme am Quartiersleben ermöglichen“, sagt die hessische Stadtentwicklungsministerin Priska Hinz. Mit dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ stellen der Bund und das Land Hessen auch 2018 wieder 17,9 Mio. € für quartiersbezogene Bauprojekte zur Verfügung, die den sozialen Zusammenhalt und die Integration vor Ort unterstützen und nachhaltig stärken sollen.

Die Versorgung mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum ist eines der wichtigsten Ziele der Hessischen Landesregierung. „Deswegen haben wir den Masterplan Wohnen aufgelegt, mit dem wir nicht nur für mehr Wohnraum sorgen, sondern ebenfalls bei der Stadtentwicklung auf das Entstehen einer lebenswerten und gemeinschaftlichen Umgebung achten“, erläuterte Hinz.

Der „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ bietet den Kommunen eine besondere Chance, ihre in die Jahre gekommenen Stadtteilzentren, Kitas, soziokulturelle Zentren, Jugendtreffs, Jugendwerkstätten oder Nachbarschaftscafés zu sanieren, zu modernisieren, auszubauen oder im Einzelfall auch neu zu bauen. Ministerin Hinz betonte: „Die Anträge aus 2017 zeigten deutlich, dass bereits viele gute Ansätze zur Integration in den hessischen Städten und Gemeinden bestehen. Ich freue mich deshalb sehr, dass die Kommunen auch in diesem Jahr mit Unterstützung der öffentlichen Hand wichtige Infrastruktureinrichtungen den aktuellen Bedarfen baulich anpassen können.“

Die Herstellung von Barrierearmut und die Aufwertung von Außenbereichen solcher Einrichtungen kann ebenfalls gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist ein nachvollziehbar dargestellter Integrationsbedarf sowie ein bereits vorliegendes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, eine städtebauliche Gesamtstrategie oder ein vergleichbares Rahmenkonzept der Kommune, in dessen Rahmen sich das geplante Vorhaben bewegt.

Die Projekte zur sozialen Integration werden mit einer staatlichen Förderung von 90 % der förderfähigen Gesamtkosten einschließlich Planungskosten unterstützt. Antragsberechtigt sind ausschließlich hessische Städte und Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände. Anträge auf Programmaufnahme im Jahr 2018 können bis zum 30. April eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ und Antragsunterlagen gibt es unter www.nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de  

 
 

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