GdW: Koalitionsbruch und nicht verfassungskonform – Mietpreisbremse verhindert Neubau bezahlbarer Wohnungen

„Die Mietpreisbremse im neuen Referentenentwurf der Bundesregierung enthält einen klaren Bruch des Koalitionsvertrages und ist ein verfassungsrechtlicher Drahtseilakt. Denn gemäß der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD sollte die Mietpreisbremse nur in nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten greifen. Laut dem nun vorgelegten Referentenentwurf ist aber die bloße Gefahr eines Wohnungsmangels ausreichend. Ob dies vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, ist mehr als fraglich“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.


Die Gefahr eines Wohnungsmangels als Voraussetzung für eine Mietpreisbremse bei Wiedervermietung reicht nicht aus. Denn anders als bei bestehenden Mietverträgen muss hier nicht nur die Eigentumsgarantie, sondern ebenso die Vertragsfreiheit berücksichtigt werden. Und diese darf nur eingeschränkt werden, wenn tatsächlich eine flächendeckende Mangellage an Wohnraum bestehen würde.


„Laut Koalitionsvertrag sollte die Mietpreisbremse an ein Maßnahmenpaket zur Behebung des Wohnungsmangels gekoppelt werden. Denn nur durch Neubau kann der Wohnungsmangel in Ballungsgebieten behoben und das Angebot an bezahlbaren Wohnungen vergrößert werden. Diese Verknüpfung ist nun nicht im Gesetzestext verankert. Das ist fatal“, so der GdW-Chef. „Auf der einen Seite werden den Vermietern Investitionen in den Neubau bezahlbarer Wohnungen erschwert, auf der anderen Seite werden jedoch keine verpflichtenden Anreize für mehr Wohnungsneubau in den Ballungsräumen gesetzt. So werden es die Mieter noch schwerer haben, bezahlbare Wohnungen in Ballungsgebieten zu finden. Kurzum: Die Mietpreisbremse ist unsozial und ungerecht." Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, ist die Mietpreisbremse im Referentenentwurf nicht auf fünf Jahre begrenzt. „Dies muss dringend nachgebessert werden“, so Gedaschko.


„Auch der hohen Bedeutung der energetischen Modernisierung von Gebäuden für ein Gelingen der Energiewende wird die Bundesregierung mit diesem Entwurf nicht ausreichend gerecht“, erklärte Gedaschko. „In dem Referentenentwurf lässt sich zwar die Bemühung erkennen, Modernisierungsmaßnahmen auch weiterhin wirtschaftlich darstellen zu können. Dies entspräche einer Forderung der Wohnungswirtschaft und wäre wichtig, damit insbesondere die energetische Sanierung nicht ins Stocken kommt. Gerade in diesem Punkt ist der Entwurf aber unklar und wird in vielen Fällen zu Streit darüber führen, welche Maßnahmen noch von der Mietpreisbremse umfasst und welche Maßnahmen ausgenommen sind. Denn für umfassende Maßnahmen gilt die Mietpreisbremse nicht.“


Wohnungsneubau ist das einzige probate Mittel, um dem Nachfrage-Boom in den deutschen Ballungsräumen und dadurch steigenden Mieten entgegenzuwirken. „Neubau muss sich letztlich für Mieter und Vermieter rechnen“, erklärte Gedaschko. Der GdW appelliert daher an Bund, Länder und Kommunen, den Wohnungsbau in den Ballungsregionen zielgerichtet zu fördern, um für viele Mieter untragbar hohe Preise zu verhindern. Dies könne insbesondere durch das Bereitstellen von preiswerten Baugrundstücken in ausreichendem Umfang geschehen, so Gedaschko. Zudem müssten die Länder die Mittel für die soziale Wohnraumförderung unbedingt zweckgebunden und regional gezielt einsetzen.

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