Immobilienwirtschaft fordert Energietisch mit Bundesregierung
Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland fordert einen Energietisch im Rahmen des im Koalitionsvertrag geplanten Energierates, um das energetische Potenzial im Gebäudebereich zu heben. Neben der energetischen Sanierung von Gebäuden ließe sich die Energiewende vor allem dadurch voranbringen, dass mit Hilfe von Immobilien Energie produziert wird. Hier gibt es laut BID allerdings noch viele Fallstricke, beispielsweise im Steuerrecht.
„Der Gebäudebestand sollte stärker dazu genutzt werden, dezentral Energie zu produzieren, zu speichern und weiterzuleiten. Das spart Kosten für den Ausbau der Infrastruktur und erhöht den Nutzungsgrad, weil lange Transportwege vermieden werden. Es ist daher höchste Zeit, neue Wege zu gehen. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag nicht zu einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen bei der energetischen Gebäudesanierung durchringen konnte“, sagt Andreas Mattner, Vorsitzender der BID und Präsident des ZIA. „Die Immobilienwirtschaft ist sich ihrer Verantwortung bewusst und bereit, in den Grenzen des Wirtschaftlichkeitsgebotes ihren Anteil zum Gelingen der Energiewende beizutragen“, so Mattner weiter.
Um die dezentrale und verbrauchsnahe Energieversorgung (Erzeugung, Speicherung, Verbrauch) mittels erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) voran zu bringen, gilt es, Markthemmnisse zu überwinden, deren Wurzeln in der über 100 Jahre gewachsenen zentralen Versorgungsstruktur liegen. Damit dies gelingen kann, ist es erforderlich, neben größtmöglicher Marktoffenheit und geringstmöglicher Regulierung auch mehr Transparenz und Information gegenüber Eigentümern und Verbrauchern im Energiemarkt zu etablieren. Dazu gehören die Weiterentwicklung von Vertrags- und Dienstleistungsmodellen wie etwa dem Contracting, intelligente Steuerungssysteme und moderne Zähler für Strom, Wasser, Gas und Fernwärme, Transparenz bei den Angeboten, CO2-Emissionen und Preisen der Versorger sowie eine angemessene Bewertung der Primärenergiefaktoren bei der Fernwärme.
Darüber hinaus gilt es, die bestehenden steuerlichen Nachteile für Wohnungs- und Immobilienunternehmen bei der Nutzung erneuerbarer Energieanlagen zu beseitigen. Immobiliengesellschaften, die ausschließlich eigene Bestände verwalten oder Wohngebäude errichten, dürfen weder Photovoltaikanlagen betrieben, noch andere Formen der gewerblichen dezentralen Energiegewinnung nutzen, wenn sie keine gewerbesteuerlichen Nachteile erleiden wollen. Dies behindert die umweltpolitisch gewünschte Installation dieser Anlagen.