BID: Immobilienwirtschaft warnt vor Rückschritt im parlamentarischen Verfahren zur Mietpreisbremse
Die Forderung des Bundesrates, zentrale Regelungen des Gesetzentwurfes zur Mietpreisbremse zu überarbeiten, stößt auf heftige Kritik seitens der Immobilienwirtschaft. „Der Versuch der Länderkammer, die gegenüber dem Referentenentwurf im Konsens der Koalitionsfraktionen vereinbarten Korrekturen rückgängig zu machen, ist Gift für das Investitionsklima. Das Ergebnis wäre eine ‚Ein-Schritt-vor-und-zwei-Schritt-zurück-Politik‘, die den Neubau als das einzig probate Mittel gegen angespannte Wohnungsmärkte und steigende Mieten abwürgt“, kommentierte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (www.bid.info) und Präsident des IVD, die Position der Bundesländer.
Geht es nach den Ländern, soll die Regelung, wonach neu errichtete Wohnungen generell von der Mietpreisbremse ausgeklammert sind, nur noch für fünf Jahre nach der ersten Vermietung gelten. „Damit wird die Mietpreisbremse wieder genau zu der Investitionsbremse, die sie zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens war und der man zu Recht mit der unbefristeten Ausnahmeregelung zu Leibe gerückt ist“, erklärte Kießling.
Erwartungsgemäß haben sich die Länder am Freitag auch auf die Forderung verständigt, die vier Kriterien abzuschaffen, die geprüft werden müssen, um ein Gebiet als angespannten Wohnungsmarkt bezeichnen zu können. „Die Hürden, die im Gesetzentwurf für den Einsatz der Mietpreisbremse errichtet wurden, sind ohnehin viel zu niedrig. Es darf nicht allein dem Gutdünken der Bundesländer überlassen bleiben, wo die Mietpreisbremse eingesetzt werden soll“, appellierte Kießling an die Bundesregierung. Stattdessen müssten die Kriterien im weiteren parlamentarischen Verfahren deutlich präzisiert werden, um einem inflationären Einsatz der Mietpreisbremse und einem Anstieg von Mietrechtsprozessen Einhalt zu gebieten.