BID: Mietpreisbremse wirft ihre Schatten voraus
Anlässlich der zu erwartenden Billigung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes durch den Bundesrat begrüßt Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (www.bid.info) und Präsident des IVD, dass bei genereller Kritik zentrale, von der Immobilienwirtschaft geforderten Nachbesserungen Eingang in das Gesetz gefunden haben. Dazu zählt er in erster Linie die unbefristete Herausnahme neu errichteter Wohnungen.
Dass die Hürden für den Nachweis von Mangellagen bei der Mietpreisbremse höher sind als bei der 2013 geschaffenen Ermächtigung zum Erlass von Kappungsgrenzenverordnungen, bezeichnet Kießling ebenfalls als wichtiges Signal und appelliert dabei an die Verantwortung der Bundesländer: „Die Länder dürfen nicht leichtfertig mit der Ermächtigungsgrundlage umgehen. Sie dürfen nur solche Gebiete als Mangellage ausweisen, in denen sie die Voraussetzungen eines angespannten Wohnungsmarktes tatsächlich nachgewiesen haben.“
Trotz der Nachbesserungen wird sich der von der Großen Koalition mit der Mietpreisbremse beabsichtigte Effekt, Menschen mit geringem Einkommen leichteren Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu verschaffen, nicht einstellen, so die BID. Im Gegenteil: Von den gedeckelten Neuvermietungs-Mieten würden insbesondere die Gutverdiener profitieren, da sich die Vermieter im Zweifelsfall immer für den Mietinteressenten mit der besseren Bonität entscheiden werden.
Unterdessen werde aber bereits ein unerwünschter Effekt der Mietpreisbremse sichtbar: die sich abkühlende Dynamik der Baugenehmigungen. „Hohe Baukosten und Steuern sowie ordnungsrechtliche Verschärfungen schrecken Investoren ab, wie an der Entwicklung der Baugenehmigungszahlen abzulesen ist. Die kurze Boomphase scheint vorbei, bevor sie richtig begonnen hat“, kommentiert der BID-Vorsitzende den abgeschwächten Aufwärtstrend beim Neubau im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr. „Wohnungsneubau ist und bleibt das einzige wirksame Mittel gegen steigende Mieten.“