BFW: Mietpreisbremse bremst Wohnungsinvestitionen trotz Zuwanderungsrekord
„Die beabsichtigte Mietrechtsänderung zu Lasten der Vermieter und Investoren fällt in einen Zeitraum, in dem der Mietwohnungsneubau gegenüber dem Eigentumswohnungsneubau nicht konkurrenzfähig ist, kaum noch Mietwohnungsneubau stattfindet und die Herausforderungen demographischer Wandel und Energiewende im Mietwohnungsbestand ohne zusätzliche private Investitionen nicht erfolgreich zu bewältigen sind,“ beschreibt Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (www.bfw-bund.de), die Marktsituation zum Zeitpunkt des Ablaufes der Stellungnahmefrist der Verbände zum Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetztes. „Statt Rechtssicherheit als Grundvoraussetzung für die Investition privaten Kapitals in Mietwohnungsneubau und Bestandssanierung zu schaffen, beschädigt nach dem Koalitionsvertrag nun auch der Referentenentwurf gerade diese Bereiche weiter.“
Allein die Ankündigung der Mietpreisbremse hat dazu geführt, dass jedes fünfte BFW-Unternehmen seine Aktivitäten im Wohnungsbau in 2015 vermindern will, obwohl die Nachfrage allein wegen der historisch hohen Zuwanderung (400.000 Zuwanderer in 2012 nach OECD) weiter wächst. Für 2014 hatte dies nicht einmal jedes zwölfte Unternehmen angekündigt. Das geht aus den aktuellen Zahlen der halbjährlich durchgeführten BFW-Konjunkturumfrage hervor.
Kritikpunkt des BFW am Gesetzesentwurf ist vor allem, dass künftig auch moderate Mieterhöhungen bei der Wiedervermietung im oberen Preissegement oder von Neubauwohnungen von der Mietpreisbremse verhindert werden sollen. Die Entwicklung der Neubaumiete und der Miete in gefragten Lagen wird damit eingefroren. Bei steigenden Lebenshaltungskosten ist diese einer realen Entwertung der Grundstücke gleichzusetzen. Aufgrund des Anstiegs der Marktmiete wird die bei einem Immobilieninvestment wichtige Rendite sowie die Grundstückswerteentwicklung verhindert.
„Das Investitionshemmnis in den Mietwohnungsbereich von hochpreisigen Stadtteilen wird durch eine Konzentration von Investitionen in Bereichen mit unterdurchschnittlichen Mieten bezahlt werden. Mit all den Folgen von Gentrifizierung, hohen Mieterhöhungen nach Modernisierungen, die eigentlich abgemildert werden sollten“, beschreibt Ibel eine mögliche Konsequenz des bisherigen Gesetzesentwurfes. „Das ist weder sozial gerecht, noch wirtschaftlich sinnvoll“, konstatiert der BFW-Präsident.