Personenbefreiung bleibt Betreiberpflicht: Schindler trainiert Feuerwehr im Umgang mit Aufzügen

Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie hat einen Rahmenvertrag mit dem Aufzugskonzern Schindler (www.schindler.de) abgeschlossen. Bis 2022 bekommen rund 240 Feuerwehrleute jährlich ein technisches Training auf dem sogenannten Schindler Campus. In den Kursen lernen die Feuerwehrleute vor allem die Personenbefreiung aus einem steckengebliebenen Aufzug. Doch abgesehen von akuten medizinischen Notfällen sollte es gar nicht nötig sein, dass die Feuerwehr anrückt. Denn Aufzugsnotruf und Personenbefreiung sind in erster Linie Betreiberpflichten.

Praxisnahes Training

Im „Technical Training Center“ in Berlin bekommen die Kursteilnehmer zusätzlich zur theoretischen Ausbildung die Möglichkeit, an funktionsfähigen Aufzügen zu trainieren. „So gewinnen die Feuerwehrleute die nötige Routine im Umgang mit der Technik“, sagt Thomas Hinrichsen, Mastertrainer bei Schindler. „Dadurch geht die Personenbefreiung zügiger und sicherer für Eingeschlossene und Helfer. Außerdem entstehen weniger Sachschäden an den Aufzügen.“ Weitere Trainingsinhalte sind die Funktionsweise verschiedener Brandfallsteuerungen sowie der Umgang mit Feuerwehraufzügen, die den Rettern das Erreichen von Brandetagen in Hochhäusern ermöglichen.

Eingeschlossene sollten Notrufknopf drücken

Immer wieder wählen Betroffene die ‚112’, wenn der Aufzug steckenbleibt. Doch laut Betriebssicherheitsverordnung ist nicht die Feuerwehr, sondern der Aufzugsbetreiber verantwortlich, die Personenbefreiung einzuleiten. Dazu ist in jeder Kabine ein Notrufknopf installiert. Bei modernen Aufzügen stellt dieser eine direkte Sprechverbindung zur 24 Stunden besetzten Servicezentrale her.

Dabei werden die eingeschlossenen Personen von speziell ausgebildetem Personal betreut und die Befreiung durch einen Techniker oder einen Aufzugswärter unverzüglich eingeleitet. Bei älteren Aufzügen, die noch mit einer einfachen Hupe ausgestattet sind, lässt sich ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem wie Schindler Notruf problemlos nachrüsten.

Notfallplan klärt Zuständigkeiten

Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber vor, dass für jeden Aufzug ein Notfallplan mit Angaben zum Standort des Aufzugs, Erste-Hilfe-Hinweisen, Kontaktdaten der Verantwortlichen sowie einer Notbefreiungsanleitung erstellt und regelmäßig aktualisiert werden muss. „Zusätzlich kann es sinnvoll sein, dass Betreiber die Gebäudenutzer oder Mieter über den Ablauf der Personenbefreiung informieren“, empfiehlt Thomas Hinrichsen. So lassen sich Missverständnisse und teure Feuerwehreinsätze vermeiden.

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