NRW-Wohnungswirtschaft: Geplantes Wohnaufsichtsgesetz ist ein erster Schritt

Der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (www.vdw-rw.de ) sieht in dem Entwurf der NRW-Landesregierung über ein neues Wohnaufsichtsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung. VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter: „Jetzt müssen die Kommunen aber auch wieder mehr Experten in der Wohnungsaufsicht einstellen. Ansonsten bleiben die verschärften Regeln gegen verwahrloste Immobilien ein zahnloser Tiger.“

Mit dem Entwurf setzt die Landesregierung zügig eine Empfehlung der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“ um, die Bund und Land Vorschläge zum Umgang mit Problemimmobilien gemacht hat. Laut dem Entwurf zum Wohnaufsichtsgesetz sollen die Kommunen besser eingreifen können, wenn Wohnungen zu verwahrlosen drohen, sogar eine Unbewohnbarkeitserklärung soll im schärfsten Fall möglich sein. VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter hält den Entwurf für angemessen. „Wer Wohnungen zu ungepflegten Matratzenlagern verkommen lässt, muss gestoppt werden können. Verwahrloste Gebäude können ganze Stadtviertel herunterziehen“, sagt er. Jetzt aber komme es darauf an, dass die Wohnungsaufsicht in den Kommunen auch personell gestärkt werde. In den vergangenen Jahren seien gerade in diesem Bereich sehr viele Stellen abgebaut worden.

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