VdW: Erhöhung der Grunderwerbsteuer in NRW wird die Wohnungsmärkte stark belasten
Die von der NRW-Landesregierung geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer um weitere 1,5% wird die Wohnungsmärkte stark belasten und allen Bemühungen zuwider laufen, mehr günstigen Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen. Zu diesem Schluss kommt der VdW Rheinland Westfalen (www.vdw-rw.de). „Wer mehr bezahlbare Wohnungen möchte, sollte nicht dazu beitragen, den Wohnungsbau weiter zu verteuern“, so VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter.
Der Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen weist darauf hin, dass nicht nur Menschen in Metropolen mit Wohnraummangel unter der Steuererhöhung leiden würden: „Es gibt in NRW viele Städte und Gemeinden, die heute bereits Schrumpfungsprozesse erleben und durch eine weitere Anhebung der Grunderwerbsteuer zusätzlich qualitativ abgehängt zu werden drohen, weil auch in diesen Wohnungsteilmärkten energetisch guter und barrierefreier Wohnungsneubau notwendig ist.“
Die finanziell schwierige Lage des Landes könne man durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer nach Sicht der Wohnungswirtschaft im Westen nicht nachhaltig lösen. „Das Land stimuliert mit einer vorbildlichen Wohnraumförderung auf der einen Seite den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen mit öffentlichem Geld, auf der anderen Seite wird durch die Steuererhöhung wieder Steuergeld in die öffentlichen Haushalte zurückgeführt“, so VdW-Verbandsdirektor Rychter. „Gleichzeitig werden alle Bemühungen des Landes konterkariert, gerade in den nachfrageintensiven Städten bezahlbare Grundstücke für geförderten Wohnungsneubau zu aktivieren.“
Seitdem die Kompetenz für die Grunderwerbsteuer mit der Föderalismusreform 2006 auf die Länder übergegangen ist, nutzen die Landesparlamente an dieser Stelle Steuererhöhungen, um ihre Einnahmen zu verbessern. Nordrhein-Westfalen hatte sie bereits im Jahr 2011 von 3,5 auf 5% erhöht. Mit der nun angekündigten, neuen Anhebung hätte sie sich damit innerhalb von wenigen Jahren nahezu verdoppelt und steht nun mit Schleswig Holstein an der Spitze aller Bundesländer. Hierzu passt auch die Entwicklung der Grundsteuerhebesätze in NRW: Sie werden von den Kommunen festgelegt und sind, insbesondere in finanziell belasteten Städten, in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. In Nordrhein-Westfalen erhöhten rund 9 von 10 Kommunen seit 2010 mindestens einmal ihre Grundsteuer. Erst kürzlich hatte der VdW Rheinland Westfalen Witten kritisiert, wo der Rat der Stadt einen Grundsteuer-Hebesatz von 910 Punkten anstrebt. Im Ländervergleich ist der Grundsteuerhebesatz in NRW am höchsten.
Verbandsdirektor Rychter betont: „Derartige Steuererhöhungen, durch das Land oder die Kommunen, sind nicht nachhaltig. Sie können keine strukturellen Probleme lösen. Werden Wohnungsunternehmen durch höhere Steuern belastet, fehlt das Geld an anderer Stelle – etwa dort, wo es für bezahlbaren Wohnungsneubau sowie altersgerechte und energetische Modernisierung eingesetzt werden sollte.“