VdW Rheinland Westfalen: Neuer Landesentwicklungsplan in NRW könnte Wohnen weiter verteuern

Die Wohnungswirtschaft im Westen schließt sich den kritischen Stimmen an, nach deren Ansicht der in Vorbereitung befindliche Landesentwicklungsplan keinen Ausgleich von ökologischen und wirtschaftlichen Interessen erreicht. „Der aktuelle Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NRW könnte das Wohnen im Land weiter verteuern. Er würde dadurch die Schere zwischen schrumpfenden Regionen und boomenden Großstädten weiter aufklaffen lassen“, mahnt Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen (www.vdw-rw.de).


Mit dem Landesentwicklungsplan (LEP) formuliert die Regierung Ziele und Leitlinien, welche das Fundament für die künftige Weiterentwicklung des Landes darstellen sollen. Die getroffenen Festlegungen sind so der Rahmen für die nachgeordnete Regional-, Bauleit-, und Fachplanung. Die Clearingstelle Mittelstand hatte den derzeitigen Entwurf des LEP (Stand 25.6.2013) jedoch kritisiert. In einem zwanzigseitigen Papier weisen Vertreter unter anderem der Industrie- und Handelskammer NRW sowie des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass der LEP fördernde Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Entwicklung des Landes berücksichtigen müsse. Diese Anforderung sehen sie angesichts des Fehlens der Wirtschaftsperspektive sowie der restriktiven und unklaren Vorgaben des LEP-Entwurfs insbesondere hinsichtlich der Ausweisung und Bereitstellung von Flächen als nicht erfüllt an.


Nun sagt VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter: „Der Landesentwicklungsplan sieht vor, dass die Flächeninanspruchnahme in NRW bis 2020 auf 5 Hektar pro Tag und langfristig auf Netto Null reduziert wird. Eine so strikte Vorgabe ist in der Tat problematisch, insbesondere angesichts der laufenden Debatte über mangelnden Wohnungsneubau im Land.“ Im Fokus stünden derzeit vor allem die wenigen boomenden Großstädte mit dem viel besprochenen Mangel an günstigem Wohnraum in den Zentren, so Rychter. „Doch auch in ländlichen Regionen, auch in den überlebensfähigen Orten der Schrumpfungsregionen unseres Landes ist im Rahmen der Innenentwicklung preiswerter, demografiegerechter Ersatzneubau notwendig, wenn die Schwere zwischen ihnen und den wachsenden Städten nicht immer weiter aufklaffen soll. Je nach individueller Situation in einer Kommune kann bei zukunftsweisenden Projekten so auch ein höherer Flächenverbrauch notwendig sein.“ Ein Landesentwicklungsplan, der dies nicht berücksichtige, könne schnell zur Belastung werden.


Ein weiterer Punkt, den die Wohnungswirtschaft kritisiert: Das Land will über den Landesentwicklungsplan eine Reduzierung der Treibhausgase bis 2050 um 80 % gegenüber 1990 festschreiben. Die Clearingstelle Mittelstand spricht sich nachdrücklich gegen eine Verankerung des Klimaschutzplans und der Klimaschutzziele im LEP aus, da die noch nicht hinreichend bestimmten Inhalte des Klimaschutzplans „dem notwendigen Abwägungsprozess enthoben“ seien. Auch hier stimmen die Wohnungsunternehmen zu: „Gerade der Wohnungsneubau hat sich in den vergangenen Jahren durch immer neue ordnungsrechtliche Vorschriften zur Energieeffizienz erheblich verteuert - nicht immer mit entsprechend guten Einsparungswerten auf der Haben-Seite“, so Alexander Rychter. „Sich nun auf den Klimaschutzplan festzulegen, dessen dezidierte Inhalte wir noch gar nicht kennen, erscheint nicht sinnvoll, sondern könnte die Baukosten noch weiter in die Höhe treiben.“

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