VdW Rheinland Westfalen: Mietrecht - Angekündigte Änderungen sind nicht mit der Realität in Einklang zu bringen
Die Wohnungswirtschaft im Westen wendet sich deutlich gegen Pläne des Bundesjustizministers, das Mietrecht weiter zu verschärfen. Alexander Rychter, Verbandsdirektor des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (www.vdw-rw.de) sagt. „Gerade noch hat die Bundespolitik signalisiert, dass wir eine massive Steigerung der Neubauzahlen und mehr Investitionen in die Wohnungsbestände brauchen. Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung, Modernisierungen weitgehend unwirtschaftlich für Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften zu machen, für unseren Verband unverständlich.“
Das Justizministerium schlägt vor, für Mieterhöhungen nach Modernisierung eine Kappungsgrenze einzuführen. Die Miete soll in einem Zeitraum von acht Jahren um nicht mehr als 50 % und maximal 4 € pro m² steigen können. Zudem soll der Bezugszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf 10 Jahre verbreitert werden. Außerdem soll der Prozentsatz, mit dem die Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden, von 11 auf 8 % abgesenkt werden.
„Diese Mietrechts-Änderungen würden die energetische und altersgerechte Modernisierung von Wohnungen erheblich gefährden“, so Alexander Rychter. „Die Ziele der Energiewende werden deutlich in Frage gestellt, wenn die Mieterhöhungsmöglichkeit nach Modernisierung tatsächlich so übermäßig eingeschränkt würde, wie aktuell geplant.“ Rychter argumentiert: „Modernisierungen kosten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben viel Geld. Ein ökonomisches Problem lässt sich aber nicht durch juristische Eingriffe lösen.“ Baukosten müssten endlich reduziert werden, dann könnten die Wohnungsgesellschaften und –genossenschaften auch wieder günstiger bauen und ebenso günstiger modernisieren.
Auch den Vorschlag des Bundesjustizministeriums, dass qualifizierte Mietspiegel künftig einen Zeitraum von zehn Jahren berücksichtigen müssten, lehnt die Wohnungswirtschaft im Westen ab. „Diese Idee ist nicht mit der Realität in Einklang zu bringen“, sagt Rychter, der für 480 Wohnungsgesellschaften und –genossenschaften mit 1,2 Mio. Wohnungen allein in Nordrhein-Westfalen spricht. „Wir können belegen, dass sich die Baukosten in den vergangenen zehn Jahren um gut 45 % erhöht haben, nicht zuletzt aufgrund von immer weiter verschärften energetischen Vorschriften. Dadurch haben die niedrigen Mieten, die noch vor zehn Jahren in vielen Wohnungsteilmärkten möglich gewesen sind, unter Umständen nichts mehr mit den heutigen Marktverhältnissen zu tun. Die nächste EnEV-Stufe wird noch einmal gut 7 % auf Bau- und Modernisierungskosten aufschlagen.“
Gemeinsam mit dem Bundesverband der Wohnungswirtschaft GdW fordert die Wohnungswirtschaft im Westen:
- Die Bundesregierung muss für eine grundlegende Anpassung der Förderpolitik für Gebäude-Modernisierungen durch die KfW Bankengruppe sorgen: Nicht die teuersten Modernisierungsmaßnahmen dürfen am stärksten gefördert werden, sondern diejenigen, die den besten Kosten-Nutzen-Effekt auch für den Mieter und Nutzer bringen.
- Steigende Wohnkosten bei Mieterhöhungen durch Modernisierung müssen auch durch eine Klimakomponente beim Wohngeld und entsprechende Regelungen bei den Kosten der Unterkunft aufgefangen werden. Hier existiert bislang nur ein Prüfauftrag.
- Schwarzen Schafen, die über Modernisierungen Mieter aus ihren Wohnungen drängen wollen, muss das Handwerk gelegt werden. Dazu brauchen wir eine intelligente, zielgenaue Härtefallregelung, die diese Einzelfälle von übermäßigen Mieterhöhungen infolge von Modernisierung regelt. Die aktuell geplanten Regelungen würden nach dem „Schrotflinten-Prinzip“ alle treffen, die Wohnungen vermieten – auch die sozial verantwortlichen Vermieter.