Behindertenverband kritisiert Diskriminierung beim Wohnungsbau

Bauliche Barrieren im Alltag, die Rollstuhlnutzer und Menschen mit anderen Mobilitätshilfen aussperren und das Leben behindern, sind Gräuel genug. Doch beim Blick auf den allgemeinen Wohnungsmarkt, scheint das Benachteiligungsverbot aufgrund einer Behinderung gemäß des Grundgesetzes gar nicht zu gelten. Denn barrierefreie Wohnungen, in denen Rollstuhlnutzer ungehindert leben können, sind gesetzlich nicht vorgesehen. Rund eine halbe Million Wohnungen für Rollstuhlnutzer fehlen derzeit, so der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK).

Die technische Baubestimmung (DIN 18040-2 R), in welcher die Mindestmaße für eine uneingeschränkte Nutzung der Wohnung im Rollstuhl geregelt sind, sind nicht in der Musterliste des Bundes enthalten. Kein Bundesland fühlt sich demnach genötigt, von dieser Baubestimmung abzuweichen.

Lediglich Rheinland-Pfalz hat eine Quote für „rollstuhlgerechte“ Wohnungen im Wohnungsbauparagrafen eingeführt. Auch das Saarland spielt mit dem Gedanken, eine solche Quote in seiner Bauordnung aufzunehmen. Doch dies ist nicht nur aufgrund der Studie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, die bis 2030 den Mangel „rollstuhlgerechten“ Wohnungen auf bundesweit 517.000 beziffern, absurd.

Der Paragraf zum Barrierefreien Bauen bezieht sich auf Gebäude mit Wohnungen, die nicht ausschließlich privat genutzt, sondern zur Vermietung oder zum Kauf auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt angeboten werden. Und wenn es für die Allgemeinheit bestimmt ist, muss auch die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit allgemein gehalten werden, so wie es auch die Baubestimmungen für öffentlich zugängliche Gebäude vorsieht. Konkret bedeutet das im Wohnungsbau, das man wegen 30 cm weniger an Bewegungsfläche und 10 cm schmaleren Türen Rollstuhlnutzer einfach rausschmeißt.

„Alle Bauanträge von Mehrfamilienhäusern, die derzeit genehmigt werden, müssen keine Wohnungen für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, enthalten. Dadurch vergrößert sich der Mangel an barrierefreiem und mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnraum immer weiter“, so Dunja Fuhrmann, Mitglied im BSK-Bundesvorstand. „Das perfide daran ist, dass sich die Regierung die späteren Heimplätze für all diejenigen selbst schafft, die infolge von Alter und Krankheit irgendwann im Rollstuhl gepflegt werden müssen. Diese Menschen werden mit ihren Pflegerollstühlen oder Elektro-Rollstühlen nicht ambulant zuhause versorgt werden können, denn die Wohnungen haben nicht die Bewegungsmaße dafür.“

In einer aktuellen Studie (Terragon / April 2017) wurde festgestellt, dass die Mehrkosten für mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gerade einmal 0,83 % betragen. Überdies könnten auch in einem Zeitraum von 30 Jahren alle Bestandswohnungen barrierefrei modernisiert werden. Das wären Investitionen, die sich lohnen würden. Nicht nur, weil sie zeitgemäß für eine immer älter werdende Bevölkerung sind, sondern auch die völkerrechtlich verpflichtenden Menschenrechte endlich umsetzen würden.

Für Fuhrmann ist klar: „Nichts ist so kostspielig wie die Errichtung von Barrieren und die dauerhafte Aussonderung in exklusiven Sonderwohnformen. Daher fordert unser Verband, dass beim Bau der 100.000 Sozialwohnungen des Wohnungsgipfels sowie bei der Förderung von 1,5 Mio. weiterer Wohnungen die vollständige Umsetzung der DIN 18040 Teil 2 erfolgen muss. Das muss auch in den Förderbedingungen festgeschrieben werden“.

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