Berlin: Baukindergeld geht an den Start
13.09.2018Bei der KfW Bankengruppe können ab dem 18. September 2018 für das Baukindergeld Anträge gestellt werden. Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern.
Zum Start sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eines meiner zentralen Anliegen. Baukindergeld spielt hierbei eine besondere Rolle. Wir fördern damit gezielt junge Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen. Egal ob Neubau oder Bestand – wir unterstützen den Ersterwerb mit einem staatlichen Zuschuss von 1.200 € je Kind und pro Jahr. Damit öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden. Dies wird auch helfen, Altersarmut vorzubeugen.“
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 € pro Kind gewährt.
Der Zuschuss in Höhe von 1.200 € je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 €, bei 2 Kindern 24.000 €. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 €. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.
Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist.
Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.
Detaillierte Informationen zum Baukindergeld enthält das Merkblatt der KfW auf der Internetseite der KfW unter www.kfw.de/424