BFW-Umfrage zum Mietendeckel: Ab November muss für fast jede dritte Wohnung in Berlin die Miete abgesenkt werden

Die Mitgliedsunternehmen des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg (www.bfwberlin.de) werden in 31 Prozent ihrer bewirtschafteten Wohnungen die Mieten ab November 2020 nach dem Gesetz zum Berliner Mietendeckel absenken müssen. Durchschnittlich müssen die Vermieter die Mieten für jede dieser Wohnungen um rund 92 Euro pro Monat verringern, das entspricht etwa 1,40 Euro pro Quadratmeter. Das geht aus einer aktuellen Verbands-Umfrage hervor.

Analysiert wurden bei der Umfrage im Juli 2020 rund 35.000 Wohneinheiten von Mitgliedsunternehmen. Dabei wurde deutlich, dass die vom Mietendeckel festgesetzten Mietobergrenzen bei Neuvermietungen flächendeckend eingehalten werden. Außerdem geben rund 94 Prozent der befragten Unternehmen an, Mieten ab November 2020 entsprechend der Vorgaben des Mietendeckels absenken zu müssen. Das wird allein bei diesen Unternehmen zu geringeren Mieteinnahmen von rund einer Million Euro monatlich führen.

Nach Einschätzung des BFW wird das Berliner Gesetz zum Mietendeckel jedoch weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof Bestand haben. Bestärkt wird diese Position, dass das im Februar in Kraft getretene Berliner Gesetz verfassungswidrig ist, jetzt durch eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte in der vergangenen Woche den Antrag der Initiative „#6 Jahre Mietenstopp“ zur Einführung eines Mietendeckels im Bundesland Bayern für unzulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, dem Landesgesetzgeber fehle die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften zur Miethöhe.

Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg, betont: „Die Entscheidung der Verfassungsrichter in Bayern lasse keinen Zweifel: Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz, weil der Bund im Bürgerlichen Gesetzbuch mit der Einführung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze abschließend von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat. Das muss nun endlich auch Berlin akzeptieren und den Mietendeckel sofort auf Eis legen. Wir fordern den Senat auf, das Berliner Gesetz bis zu einer abschließenden rechtlichen Klärung durch das Bundesverfassungsgericht auszusetzen und die mittelständische Immobilienwirtschaft nicht weiter zu schädigen.“

Schon jetzt hat der Mietendeckel in der Bundeshauptstadt verheerende Folgen sowohl für bestandserhaltende und energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen als auch für die Berliner Bauwirtschaft. Das unterstreicht auch die neue Umfrage des BFW. Demnach mussten die Vermieter auf Grund der geringeren Mieteinnahmen geplante Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zurückstellen.

Betroffen davon sind rund 70 Prozent der Unternehmen, die für mehr als drei Viertel ihres Wohnungsbestandes geplante Investitionen aufgegeben haben. Damit sind die Auswirkungen des Mietendeckels größer als von der mittelständischen Immobilienwirtschaft vor einem Jahr befürchtet. Bei einer ersten Umfrage des BFW im August 2019, kurz nach der Bekanntgabe des rot-rot-grünen Senats zum Erlass eines Mietendeckels, hatten 61 Prozent der Unternehmen angegeben, Investitionen zu stoppen oder ganz aufgeben zu wollen. Auf geplante Modernisierungen wollten 59 Prozent verzichten.

Ohne den Mietendeckel hätten die befragten Unternehmen durchschnittlich rund 14.300 Euro in jede Wohnung investiert, insgesamt rund 17 Millionen Euro. Hochgerechnet auf den gesamten Berliner Wohnungsmarkt mit 1,6 Mio. Mietwohnungen ergibt sich daraus bereits ein dramatisches Bild, wenn man die sehr konservative Herangehensweise des Bundeswirtschaftsministeriums mit einer Sanierungsrate von lediglich 0,8 Prozent zugrunde legt: So wären von den Vermieterinnen und Vermietern im Berliner Raum jährlich etwa 13.000 Wohneinheiten saniert oder modernisiert worden. Daraus ergibt sich ein jährliches Investitionsvolumen von mindestens 145 Millionen Euro, die allein wegen des Mietendeckels nicht in die Wohnungsbestände investiert werden können. Geld, das ebenso nicht für die Erhaltung der Arbeitsplätze der Berliner Bauwirtschaft zur Verfügung steht.

In der Gesetzesbegründung des Berliner Mietendeckels heißt es zwar, dass Auswirkungen auf Wirtschaftszweige, die im engen sachlichen Zusammenhang mit der Wohnungswirtschaft stehen zu erwarten sind, diese aber nicht bezifferbar seien. Susanne Klabe sagt dazu: „Unsere Umfragen liefern seit langem belastbares Zahlenmaterial, das von der Landesregierung ignoriert wird. Eine ernst gemeinte, kooperative Diskussion im Gesetzgebungsverfahren hätte für Aufklärung sorgen können. Zugleich hätte eine Befragung der betroffenen Vermieterinnen und Vermieter – wie sich jetzt zeigt – die fatalen Auswirkungen auf die Wohnungssubstanz und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Berliner Bauwirtschaft offengelegt. Aber genau das war ja nicht gewollt.“

Thematisch passende Artikel:

BFW-Umfrage: Berliner Mietendeckel hinterlässt eine Bremsspur im Wohnungsneubau

Der Berliner Mietendeckel hat die Rahmenbedingungen für Investoren, Bauträger und Wohnungsverwalter auf dem Wohnungsmarkt verschlechtert, zunehmend wird dadurch der dringend benötigte Neubau in der...

mehr
Ausgabe 12/2020

Keine schweren Nachteile ersichtlich?

In Berlin ist am 23. November 2020 die nächste Stufe des Mietendeckels in Kraft getreten: Die Absenkung von Mieten in Bestandsverhältnissen. Ein Berliner Vermieter wollte dies mit einem Eilantrag...

mehr

Ein Jahr Mietendeckel: Berliner Vermieter werden weniger investieren

Das am 23. Februar 2020 in Kraft getretene „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln) wird nicht nur die Mieten, sondern auch die Ausstattungen der Mietwohnungen in...

mehr

BFW zum Mietendeckel: Was für ein Scherbenhaufen!

Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg kritisiert den von der rot-rot-grünen Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Berliner Mietendeckel aufs Schärfste. Das gegen alle fachlichen und...

mehr
Ausgabe 09/2020

Wohnungskrise kann nur miteinander gelöst werden!

Nein, die Entscheidung durfte niemanden wirklich überraschen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Mietenstopp-Volksbegehren Mitte Juli gestoppt. Für die obersten Verfassungsrichter des...

mehr