DDIV warnt vor Schnellschuss: Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nicht auf E-Ladestationen reduzieren
08.04.2019„Das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer jüngst geforderte Förderprogramm für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur darf nicht zum Totengräber der WEG-Reform werden“, warnt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Seit Jahren engagiert sich der Dachverband Deutscher
Immobilienverwalter (DDIV) für eine umfassende Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Der Spitzenverband befürchtet nun, dass die dringend erforderliche Reform auf wenige Teilaspekte reduziert werden könnte.
Flankierend zu Scheuers Vorstoß, die Förderung privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität voranzutreiben, gibt es politische Bestrebungen schnelle Anpassungen gesetzlicher Regelungen im WEG vorzunehmen. Damit soll der Bau von E-Ladestationen vor allem in Mehrfamilienhäusern erleichtert werden. Während in Einfamilienhäusern E-Ladestellen mit vergleichsweise geringem Aufwand installiert werden können, stehen Mehrfamilienhäuser vor gänzlich anderen Herausforderungen. Dazu gehören nicht nur finanzielle und technische, sondern auch gesetzliche
Hürden.
„Es ist erfreulich, dass das wichtige Thema der Förderung privater Ladestellen für Elektroautos endlich Gehör findet“, sagt der DDIV-Geschäftsführer. Aber bei aller Notwendigkeit, Erleichterungen für die Umsetzung der E-Mobilität in Mehrfamilienhäusern zu etablieren, warnt Kaßler vor übertriebenem Aktionismus. „Einzeln vorgezogene Regelungen können die WEG-Reform insgesamt auf unbestimmte Zeit verschleppen. Es gilt den abgesteckten Fahrplan einzuhalten, den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgegeben hat.“
Dieser Fahrplan basiert auf einer klaren Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Reform des Wohnungseigentumsrechts und seine Harmonisierung mit dem Mietrecht. Wie bedeutend dieses Vorhaben ist, zeigen nicht nur jährlich über 254.000 Verfahren zum WEG- und Mietrecht, sondern auch die Einrichtung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ihre Ergebnisse noch in diesem Jahr vorlegen wird.
„Der Verbraucherschutz von 18 Mio. Bundesbürgern darf nicht zum Spielball der E-Mobilität werden. Wir brauchen ein novelliertes Wohnungseigentumsgesetz aus einem Guss. Das geht nicht mit verkappt ins Spiel gebrachten ‚Mini-Reförmchen‘“, so Kaßler abschließend.