E-Mobilität: DDIV fordert rasche Umsetzung des Koalitionsvertrages

Die veröffentlichte Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigen, dass Kaufprämien für Elektrofahrzeuge allein nicht ausreichen, um die Mobilitätswende in Deutschland voranzubringen. Die Bundesregierung muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Förderung privater Ladeinfrastruktur zeitnah umsetzen, mahnt daher der Dachverband Deutscher
Immobilienverwalter (DDIV, www.ddiv.de). Der Spitzenverband plädiert bereits seit geraumer Zeit für ein entsprechendes Förderprogramm, um die Elektromobilität in die Mitte der Gesellschaft zu tragen.

1,2 Mrd. € an Fördermitteln gewähren Bundesregierung und Autohersteller für den Kauf von Elektrofahrzeugen. Doch zwischen Juni 2016 und Juni 2018 haben Privatpersonen, Unternehmen und Vereine erst 66.029 Anträge auf Förderung eingereicht, wie das BAFA jetzt veröffentlichte. Von den verfügbaren Mitteln sind bislang erst rund 100 Mio. € verbraucht. „Kaufprämien reichen nicht aus, um die Mobilitätswende in Deutschland voranzubringen“, betont DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Wir brauchen eine Förderung privater Ladeinfrastruktur, um den Absatz des E-Mobil voranzubringen. Die Bundesregierung muss daher den Koalitionsvertrag zeitnah umsetzen. Der Verbraucher will sein E-Mobil wie sein Telefon auch zuhause aufladen.“

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie die Errichtung von privaten
Ladesäulen fördern wollen. Zudem wollen sie den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge
von Mietern und Wohnungseigentümern rechtlich erleichtern. Der DDIV weist bereits seit
geraumer Zeit darauf hin, dass allein Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland
geschätzt über vier Millionen Stellplätze auf sich vereinen, die potenzielle Standorte für private
Ladestationen sind. Allerdings werden wegen technischer, rechtlicher und besonders finanzieller
Hemmnisse bislang nur in Ausnahmefällen Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern realisiert. In vielen
Bestandsgebäuden ist das Stromnetz nicht für eine solche Belastung ausgelegt, insbesondere
wenn mehrere Nutzer gleichzeitig ihr Auto laden möchten. Hier ist häufig der kostenintensive
Austausch des kompletten Netzes erforderlich. „Ohne finanzielle Förderung des Bundes wird es
nicht vorwärts gehen“, ist sich DDIV-Geschäftsführer Kaßler sicher.

„Das noch unveröffentlichte 6. DDIV-Branchenbarometer zeigt, das zwar gut ein Drittel der
befragten Verwaltungen bei den Eigentümern der von ihnen verwalteten Bestände Interesse am
Einbau von Ladestationen feststellen. Doch in den Vorjahren setzten lediglich rund acht Prozent
der Befragten den Einbau um“, erläutert der DDIV-Geschäftsführer. Aus Sicht des Verbandes
müssen die finanziellen Hürden einer solchen Maßnahme gesenkt werden. „Ansonsten scheitert
die Mobilitätswende im Wohnungsbestand.“

Die „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ trat im Juli
2016 in Kraft und endet am 30. Juni 2019. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet,
plädiert die Automobilbranche für eine Verlängerung der „Umweltbonus“ genannten Förderung.
Vor dem Hintergrund der sehr geringen Nachfrage innerhalb der vergangenen zwei Jahre ist aus
Sicht des DDIV eine Verlängerung jedoch nur in Kombination mit einem Förderprogramm für den
Bau privater Ladestationen für Elektrofahrzeuge sinnvoll. „Wer kauft sich privat einen Laptop,
wenn er zu Hause keine Steckdose hat, um ihn zu laden – und bei Kälte und Regen zum
„Auftanken“ ins nächste Café laufen muss?“, fasst Kaßler die Problematik zusammen.

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