EU-Gebäuderichtlinie: Sanierungszwang gebannt – Abkehr von Überforderung nötig

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den gefundenen Kompromiss der EU-Kommission, des Rats der Europäischen Union und des EU-Parlaments bei der Gebäuderichtlinie. „Die Abkehr vom individuellen Sanierungszwang mit seinen unvorstellbar hohen Kosten ist eine gute Nachricht. Laut Schätzungen der KfW wären insgesamt 254 Milliarden Euro nötig gewesen. Die finanzielle Überforderung der Eigentümer und letztendlich auch der Mieter war von Anfang an unrealistisch, unsozial und zum Scheitern verurteilt“ erklärte BFW-Bundesgeschäftsführer Andreas Beulich in Berlin.

„Zwang überzeugt nicht. Wir können die Klimaziele nur erfolgreich erreichen, wenn realistische und kluge Schritte ergriffen werden, die am Ende auch bezahlbar sind. Die Einsparung bei der Primärenergie über den gesamten Gebäudebestand der Mitgliedstaaten ist wesentlich erfolgversprechender. Klimaziele sowie Bezahlbarkeit von Bauen, Wohnen und Heizen müssen in Einklang gebracht werden. Es kommt darauf an, dass die Hausbesitzer und die Mieter nicht überfordert werden“, so der BFW-Bundesgeschäftsführer.

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

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