Gute Nachrichten: Wärmedämmung wird stärker gefördert

Wer über die Fördermittel gut Bescheid weiß und die passenden WDV-Systeme sowie nützlichen Beratungstools aus dem Hause Brillux kennt, der kann Dämmleistungen ab sofort noch besser verkaufen
Foto: Brillux

Wer über die Fördermittel gut Bescheid weiß und die passenden WDV-Systeme sowie nützlichen Beratungstools aus dem Hause Brillux kennt, der kann Dämmleistungen ab sofort noch besser verkaufen
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Nachträgliche Wärmedämmung wird für selbst genutztes Wohneigentum steuerlich gefördert – unter anderem auch mittels der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Wer über diese Anreize gut Bescheid weiß und die passenden WDV-Systeme sowie nützlichen Beratungstools aus dem Hause Brillux kennt, der kann Dämmleistungen noch besser verkaufen.

Der Steuerbonus

Besonders schnell, sauber und rationell verarbeitbar ist das patentierte System Brillux Qju.
Foto: Brillux

Besonders schnell, sauber und rationell verarbeitbar ist das patentierte System Brillux Qju.
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Bis Ende 2019 wurden energetische Sanierungsmaßnahmen vom Staat mit KfW-Programmen und zinsgünstigen Darlehen gefördert. Seit 2020 gibt es dazu eine unbürokratische Alternative: Die Kosten – unter anderem für Wärmedämmung von Fassade, Kellerdecke und Dachboden – lassen sich direkt von der Einkommenssteuer absetzen: 20 Prozent der Aufwendungen können über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen genauso wie Komplettsanierungen in Höhe von maximal 200.000 Euro je selbst genutzter Wohneinheit. Wer diese Summe komplett ausschöpft, kann also den Höchstbetrag von 40.000 Euro absetzen und beträchtliche Steuervorteile einstreichen. 

Im Überblick: Voraussetzungen für den Steuerbonus

• Die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie ist bei der Dämmmaßnahme älter als zehn Jahre.

• Die Immobilie befindet sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.

• Die Dämmarbeiten wurden nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen.

• Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden eingehalten.

• Die vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte bei Außenwand 0,20 W/(m²K)) wurden berücksichtigt.

• Das Fachunternehmen bestätigt die Einhaltung aller Voraussetzungen in einer nach vorgeschriebenem Muster erstellten Bescheinigung.

• Die beglichene Rechnung inklusive der Adresse der Immobilie liegt in deutscher Sprache vor.

Die Steuerermäßigung kann – verteilt über drei Jahre – für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden und ist erstmals im Jahr des Abschlusses der Sanierung ganz einfach über die jährliche Steuererklärung ohne aufwendige Beantragung anrechenbar. Die Förderung ist nicht vom Steuersatz (und somit nicht vom jeweiligen Einkommen) abhängig, sodass Eigentümer aller Gehaltsklassen davon profitieren können. Wichtig: Diese steuerliche Förderung ist nicht mit dem Programm der BEG kombinierbar.

Ein neuer Förderaufschlag für die energetische Modernisierung

Mehr Anreize, ein vereinfachter Zugang zu Fördermitteln und ein erleichtertes Antragsverfahren: Der Gesetzgeber legt bei der Förderung von energieeffizienten Maßnahmen an Gebäuden nach. Seit Jahresbeginn 2021 ergeben sich auch für Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften ver-besserte Bedingungen.

Schlüssel dazu ist die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), über die wahlweise zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen oder reine Zuschüsse abrufbar sind. In der BEG wurden vier bestehende Förderprogramme mit zahlreichen Teilprogrammen zusammengefasst. Die BEG selbst besteht aus den drei Teilen: Einzelmaßnahmen (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG).

Besonders interessant, neuerdings auch für Wohnungseigentümer-gemeinschaften, ist die BEG EM. Mit diesem Förderprogramm sind jetzt auch energieeffiziente Einzelmaßnahmen – wie die Wärmedämmung von Fassade, Kellerdecke und Dachboden in bestehenden Gebäuden – mit bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr zu einem Fördersatz von 20 Prozent förderfähig.

Für die Vollsanierung von Bestandsgebäuden oder bei Neubau und Erwerb bietet die BEG WG überzeugende Konditionen. Je nach erreichter Effizienzhausklasse durch die Maßnahmen staffelt sich der Fördersatz. Er beträgt bis zu 25 Prozent für neu gebaute oder erworbene Wohngebäude und bis zu 45 Prozent im vollsaniertem Bestandswohnbau. Bis zu 120.000 Euro (bzw. 150.000 Euro bei den besten Effizienzhausklassen) Investitionskosten können so gefördert werden.

Weitere 5 Prozent zusätzlichen Förderbonus lassen sich bei der BEG EM und BEG WG durch einen individuellen Sanierungsplan (iSFP, formal geregelt vom Gesetzgeber) erzielen.

Förderfähig sind nur vom Fachbetrieb erbrachte Leistungen

Die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) kann nur in Anspruch nehmen, wer die Dämmarbeiten von einem Fachbetrieb ausführen lässt. So sichert der Gesetzgeber die Qualitätsausführung der Leistungen.

Leistungsfähige Dämmsysteme als gute Grundlage

Entscheidend für den langfristigen Erfolg und die Zufriedenheit der Hausbesitzer ist neben der perfekten Planung und Montage der Dämmung die Wahl eines leistungsfähigen WDV-Systems. Brillux stellt hier für jede Anforderung ausgereifte und innovative Alternativen für nachhaltig gut gedämmte Fassaden, Kellerdecken und Dachböden zur Verfügung. Besonders schnell, sauber und rationell verarbeitbar ist beispielsweise das patentierte System Brillux Qju: Hier greifen die EPS-Dämmplatten in einem Nut- und Federsystem ineinander. Besonders umweltgerechten, sicheren Wärmeschutz bietet Brillux mit dem Wärmedämm-Verbundsystem MW Ecotop. Die mineralischen Dämmplatten werden aus natürlichen Rohstoffen geschnitten und sind nicht brennbar.

Das Wichtigste zum Thema Wärmedämmung und viele Praxistipps finden Betriebe auch auf www.brillux.de/richtig-daemmen. Was Fachunternehmen bei den förderfähigen energetischen Sanierungsmaßnahmen im Detail beachten sollten, wissen die Technischen Berater von Brillux.

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