Notrufsystem in Aufzügen: Die Frist für die Nachrüstung läuft in Kürze ab

In allen Aufzügen muss ab dem 1. Januar 2021 ein Notrufsystem oder ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem vorhanden sein. TÜV SÜD weist darauf hin, dass das Fehlen eines geeigneten Systems bei den vorgeschriebenen Prüfungen beanstandet werden muss. Für die Nachrüstung von Bestandsanlagen gibt es einfache und günstige technische Lösungen.

Ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt sicher, dass in einem Aufzug eingeschlossene Personen direkt Kontakt mit einem Notdienst aufnehmen können. Bis Ende 2020 müssen auch alle Bestandsanlagen mit einem solchen Kommunikationssystem ausgerüstet sein. „Wenn bei der jährlichen Prüfung kein geeignetes System vorhanden ist, muss dies laut Betriebssicherheitsverordnung beanstandet werden“, sagt Ulf Müller-Kästner, Mitglied der technischen Leitung der Fördertechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die zuständige Behörde ist zudem ermächtigt, ein Bußgeld zu verhängen, wenn der Betreiber der Anlage bzw. der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Die Anforderung für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem betrifft alle überwachungsbedürftigen Aufzüge. Darunter fallen Anlagen zur Personenbeförderung sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit einer Förderhöhe von über drei Metern, wenn darin Personen eingeschlossen werden können. Obwohl die gesetzlichen Vorgaben und die Frist seit über vier Jahren bekannt sind, wurde bisher erst ein geringer Teil der Bestandsanlagen nachgerüstet.

Dabei lassen sich die gesetzlichen Vorgaben nach Aussage von Ulf Müller-Kästner schon durch einfache technische Lösungen wie günstige Gegensprechanlagen oder fest angebrachte Telefone erfüllen. Ein umfangreiches Notrufsystem wie bei neuen Aufzügen ist bei Bestandsanlagen nicht zwingend vorgeschrieben. „Ganz gleich für welche Lösung man sich entscheidet, wichtig ist, dass der Standort der Aufzugsanlage automatisch erkannt wird. Eine Nachfrage bei der eingeschlossenen Person, wo sich diese denn befindet, darf nicht nötig sein“, betont der Experte. Außerdem sei zu beachten, dass die Notrufeinrichtung auch bei einem Stromausfall in Funktion bleiben müsse.

Unabhängige Prüfung von Aufzügen

Aufzüge gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Die Anforderungen an überwachungs-bedürftige Anlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Diese schreibt unter anderem vor, dass Aufzüge in einem jährlichen Intervall durch eine unabhängige Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden müssen. Durch die unabhängige Prüfung können Mängel erkannt und abgestellt werden. Das ist ein wesentlicher Beitrag zum hohen Sicherheitsniveau von Aufzügen und anderen überwachungsbedürftigen Anlagen in Deutschland. TÜV SÜD empfiehlt eine direkte Beauftragung dieser wiederkehrenden Prüfungen bei einer ZÜS.

Weitere Informationen unter www.tuvsud.com/aufzug-notruf

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 12/2020 Notrufsystem in Aufzügen

Die Frist für die Nachrüstung läuft in Kürze ab

In allen Aufzügen muss ab dem 1. Januar 2021 ein Notrufsystem oder ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem vorhanden sein. TÜV SÜD weist darauf hin, dass das Fehlen eines geeigneten Systems bei den...

mehr

TÜV SÜD: Bei einem Drittel der Aufzüge drohen Mängel und Bußgelder

In allen Aufzügen muss ab 1. Januar 2021 ein Notrufsystem oder ein sogenanntes Zwei-Wege-Kommunikationssystem vorhanden sein. TÜV SÜD weist darauf hin, dass sich Betreiber rechtzeitig um die...

mehr
Ausgabe 04/2019 Betriebssicherheit

Notruf im Aufzug: Das ändert sich für Betreiber

Gemäß der 2015 novellierten Betriebssicherheitsverordnung müssen alle Aufzüge mit einem Fernnotrufsystem ausgestattet werden. Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt bei Betätigung der...

mehr
Ausgabe 09/2015 Was Betreiber wissen sollten

Nachrüstpflicht für Aufzugsnotruf

Noch immer verfügen viele ältere Aufzüge nur über eine Hupe als akustische Notrufeinrichtung. Das war bislang zulässig, wenn der Notruf jederzeit von einer beauftragten Person gehört wurde....

mehr
Ausgabe 1-2/2017 Betriebssicherheitsverordnung

Notfallplan für Aufzug ist ein Muss

Die neue Betriebssicherheitsverordnung schreibt seit vergangenem Jahr zahlreiche Neuerungen für Aufzugsbetreiber vor, die Übergangsfristen sind jetzt abgelaufen. Wichtig: Unter anderem muss jetzt...

mehr