Mehrheit der Bauherren setzt laut Pestel-Institut auf Mauerwerk: Wichtiger Beitrag für bezahlbares Wohnen

Die große Mehrheit der deutschen Bauunternehmen setzt beim Neubau von Wohnungen auf Mauerwerk. Nach statistischen Erhebungen des Pestel-Instituts für das Jahr 2017 überwiegen Gebäude aus Ziegel- und Kalksandsteinmauerwerk sowie Konstruktionen aus Porenbeton- oder Leichtbetonsteinen beim Bau von Mehrfamilienhäusern in allen Bundesländern, im Saarland sogar zu über 90 %. Traditionell ist der Mauerwerksanteil bei Neubauten in den nördlichen Bundesländern am höchsten, so auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern: Private Bauherren entscheiden sich im Norden Deutschlands zu mehr als 80 % für Mauerwerkskonstruktionen. Aber auch im Süden setzt eine deutliche Mehrheit von ca. 70 % auf die massive Bauweise.

Insgesamt leisten Mauerwerksbauten mit etwa 73 % Anteil einen wichtigen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums im privaten und gewerblichen Bereich: Bei den Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Marktanteil bei 75 %, bei Mehrfamilienhäusern sind es durchschnittlich 70 %. Hier liegen auch die größten Zuwachsraten: In den vergangenen Jahren konnte der Mauerwerksbau im gewerblichen Mehrfamilienhausbau mit 4,7 Prozentpunkten stark zulegen.

Diese positive Entwicklung ist nicht zuletzt auf die Tatsache zurückzuführen, dass sich der Mauerwerksbau im Vergleich zu anderen Bauweisen für alle Wohngebäude als mit Abstand kostengünstigste Konstruktionsart erweist, wie die schleswig-holsteinische Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) ermittelt hat. Auch die hier übliche Vergabe an Einzelgewerke wirke sich kostendämpfend aus, so Geschäftsführer Dietmar Walberg

Gute Voraussetzungen, um dem Mangel an bezahlbaren Wohnungen mit kostengünstigen Mauerwerksbauten zu begegnen. Für eine wirkliche Wohnungsbauoffensive braucht es allerdings mehr Unterstützung aus der Politik, so Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM): „Was wir brauchen, sind vom Bund entschlackte Baugesetze ohne kostentreibende Wirkung und endlich eine sachgerechte lineare Abschreibung von 3 % für moderne Mietwohnungsbauten. Die Länder sollten nicht nur die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung einkassieren, sondern damit und aus eigenen Etatmitteln gemäß ihrer Verantwortung endlich eine wirksame Förderung für den sozialen Wohnungsbau und ein einheitliches Baurecht mit bundesweit gültigen Typengenehmigungen umsetzen. Von den Kommunen brauchen wir die ausreichende Bereitstellung und Vorratshaltung von kostengünstigem Bauland für bezahlbare Wohnungen – möglichst schnell über leistungsfähige Planungsbehörden. Was wir nicht brauchen, sind von der Politik gewollte Festlegungen auf bestimmte Bauweisen und damit einen rechtlich fragwürdigen Eingriff in den freien Wettbewerb.“

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