Rauchwarnmelderpflicht in Berlin und Brandenburg kommt 2021: Was Vermieter laut Techem beim Nachrüsten bedenken sollten


In allen Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg müssen ab dem 1. Januar 2021 Rauchwarnmelder installiert sein. Vermieter und Eigentümer müssen also spätestens jetzt handeln und ihre Liegenschaften nachrüsten, um ihrer Pflicht zur fachgerechten Installation und der Überprüfung nachzukommen.

Die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gibt vor, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Allerdings ist sie bundesweit nicht einheitlich, sondern durch die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer geregelt. Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen ist die Nachrüstung im Bestand noch nicht geregelt.

Techem, ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude, hat ein Kurzumfrage unter Mietern durchgeführt. Diese zeigt: Rund drei Viertel (78 Prozent) der Haushalte in Berlin und Brandenburg sind bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Gleichzeitig sind jeweils noch rund 22 Prozent der Haushalte in beiden Bundesländern nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet – diese gilt es nun, bis Ende des Jahres nachzurüsten. Im bundesweiten Vergleich sind durchschnittlich in 9 Prozent der Wohnungen keine Rauchwarnmelder installiert, in sieben Bundesländern liegt die Ausstattungsquote sogar bei über 95 Prozent. Das größte Defizit zeigt sich bei Haushalten in Sachsen. Hier ist über die Hälfte der Mietwohnungen (56 Prozent) noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Vermieter und Eigentümer in der Pflicht

In allen Bundesländern ist nach der jeweiligen Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten, müssen überall mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. In Berlin und Brandenburg sind diese darüber hinaus auch in allen anderen Aufenthaltsräumen, wie beispielsweise im Wohnzimmer, Pflicht. Auf diese Punkte sollten Vermieter daher besonders achten:

Bestand prüfen: Sind in allen Wohnungen in den erforderlichen Räumen Rauchwarnmelder installiert? Die Regelungen hierfür unterscheiden sich je nach Bundesland. Vermieter und Eigentümer sollten prüfen, was für ihre Wohnungen gilt. Eine Übersicht der Regelungen nach Bundesland stellt Techem auf dieser Themenseite bereit.

Funktionsprüfung: Funktionieren alle installierten Rauchwarnmelder einwandfrei? Hier sind Vermieter und Eigentümer jährlich gefragt. 

Nachrüsten: Nicht alle erforderlichen Räume und Wohnungen sind mit Rauchwarnmelder ausgestattet oder Geräte sind defekt? Dann sollten Vermieter schnellstmöglich einen Termin zum Nachrüsten bzw. Austausch vereinbaren, um ihrer Pflicht nachzukommen. Auch besteht in einigen Bundesländern die Ausstattungspflicht bald schon seit 10 Jahren und die ersten Rauchwarnmelder müssen bereits wieder ausgetauscht werden.

Gerätewahl: Bei der Neuausrüstung von Liegenschaften sollten Vermieter und Eigentümer an die Installation von Rauchwarnmeldern mit Funkferninspektion denken. Durch die Funküberprüfung lässt sich Zeit für aufwändige Terminabstimmungen und Prüfungen durch einen Techniker vor Ort einsparen sowie die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweislich sicherstellen.

Mieter aufklären, informieren und unterstützen

Während die Installationspflicht deutschlandweit klar geregelt ist, unterscheiden sich die Regelungen für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Landesbauordnungen – mal ist der Mieter, mal der Vermieter dafür verantwortlich. Unabhängig davon führt aber die allgemeine Verkehrssicherungspflicht dazu, dass in allen Bundesländern stets auch der Eigentümer in der Pflicht bleibt, die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder sicherzustellen.

Eine der wichtigsten Grundlagen hierfür ist die Aufklärung der Bewohner. Und hierbei besteht in Berlin noch Nachholbedarf: 18 Prozent der Befragten haben dort noch nie von der Pflicht gehört. In Brandenburg wissen hingegen 97 Prozent um die Rauchmelderpflicht in ihrem Bundesland oder haben schon einmal davon gehört.

„Um ihren Verpflichtungen in Sachen Rauchmelder vollumfänglich nachzukommen, ist es für Vermieter und Eigentümer mit der fachgerechten Installation von Rauchwarnmeldern aber noch nicht getan. Sie müssen vielmehr sicherstellen, dass die jährliche Überprüfung der Geräte auch zuverlässig erfolgt. Wollen sie ihre Mieter in dieser Angelegenheit entlasten, sind ferninspizierbare Funkrauchwarnmelder das Mittel der Wahl, denn diese können auch ohne Anwesenheit des Bewohners und somit ohne die oftmals aufwändigen Terminabstimmungen überprüft werden. Das spart Zeit und Verwaltungsaufwand und erhöht die Sicherheit“, kommentiert Gernot Breuning, Experte für Rauchwarnmelder bei Techem. 

Diesen Vorteil wissen die Befragten in Brandenburg besonders zu schätzen: Während es Mietern in Berlin noch lieber ist, wenn der Techniker zur Überprüfung von Rauchwarnmeldern zu Hause vorbei kommt (66 Prozent), bevorzugen sie in Brandenburg die Funkfernüberprüfung der Geräte ohne Anwesenheit eines Technikers (63 Prozent). Damit das funktioniert, müssen in Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein, die per Funk überprüft werden können. Vermieter sollten also jetzt handeln, ihren Gebäudebestand prüfen sowie Geräte installieren und dann regelmäßig überprüfen lassen, um zum Ende der Übergangspflicht in Berlin und Brandenburg die gesetzlichen Auflagen vollumfänglich zu erfüllen.

Weitere Informationen unter www.rauchwarnmelder.techem.de

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