Wie Nachrüstung und Inspektion einfach gelingen
Um die Rauchwarnmelderpflicht zum Jahresbeginn überall zu erfüllen (lediglich in Sachsen ist dann die Nachrüstung im Bestand noch nicht geregelt), muss die Ausstattung der Liegenschaften jetzt geprüft sowie ggf. Geräte ausgetauscht oder erstmals montiert werden – optimalerweise durch Melder mit Funktechnik sowie einer fachgerechten Betreuung durch professionelle Serviceanbieter.
Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist flächendeckend in Deutschland vorgeschrieben, und auch Bestandsbauten unterliegen – mit Ausnahme von Sachsen – der Rauchwarnmelderpflicht. In allen Bundesländern ist nach der Landesbauordnung der Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchwarnmelder zuständig.
Wo Nachholbedarf bei der Ausstattung besteht
Um zu ermitteln, inwieweit Mietwohnungen in Deutschland mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind, hat Techem im September 2020 mit dem Marktforschungsinstitut Innofact 1.035 volljährige Personen befragt, die zur Miete wohnen. Die repräsentative Umfrage zeigt, dass in 9 Prozent der vermieteten Haushalte keine Rauchwarnmelder installiert sind und immerhin 19,5 Prozent der Befragten den Einbau selbst in die Hand genommen haben. In Sachsen sind in über der Hälfte der Mietwohnungen (56 Prozent) keine Rauchwarnmelder vorhanden, im Saarland liegt das Defizit trotz Pflicht im Bestand bei 17 Prozent. In Berlin und Brandenburg müssen bis zum Ende der Übergangsphase noch knapp ein Viertel (22 Prozent) der Haushalte ausgestattet werden.
Darüber hinaus haben Rauchwarnmelder eine befristete Betriebsdauer von maximal zehn Jahren und müssen vor allem in Bundesländern, in denen die Pflicht bereits so lange besteht, nun ausgetauscht werden.
Information, Installation und Inspektion mit professionellen Dienstleistern managen
Um ihren Verpflichtungen in Sachen Rauchwarnmelder vollumfänglich nachzukommen, ist es für Eigentümer mit der fachgerechten Installation von Rauchwarnmeldern alleine aber nicht getan. Sie müssen vielmehr sicherstellen, dass die mindestens jährliche Überprüfung der Geräte zuverlässig erfolgt. Während die Installationspflicht deutschlandweit klar geregelt ist, unterscheiden sich die Vorgaben für die Überprüfung – mal ist laut jeweiliger Landesbauordnung der Mieter, mal der Vermieter verantwortlich. Letzterer bleibt allerdings unabhängig von den dortigen Regelungen wegen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht in allen Bundesländern in der Pflicht, dass eine regelmäßige Überprüfung durchgeführt wird.
Gerade in der Verwaltung größerer Immobilienportfolios empfiehlt es sich, einen professionellen Dienstleister mit der Installation und Inspektion der Rauchwarnmelder zu beauftragen. Das ist auch angesichts der Haftungsrisiken im Schadensfall sinnvoll. Mit ihrem Know-how unterstützen Serviceanbieter neben Montage und Instandhaltung auch mit wichtigen Informationen rund um Rauchwarnmelder und Brandverhütung. Das ist aktuell vor allem in Berlin von Bedeutung: 18 Prozent der Befragten haben dort bisher noch nicht von der Rauchmelderpflicht gehört, weitere 29 Prozent wissen nichts Genaues darüber. Auch deutschlandweit sind rund 16 Prozent der Befragten nicht mit den Details der Vorgaben vertraut.
Zeitsparend und digital: Funkrauchwarnmelder erleichtern die Überprüfung
Besonders unkompliziert gelingt die Inspektion von Rauchwarnmeldern durch Funktechnologie. Als führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude betreibt Techem rund 7,7 Millionen Rauchwarnmelder in ganz Deutschland – davon über 7 Millionen Funkrauchwarnmelder. Diese entlasten Mieter und Vermieter, indem sie zur vorgeschriebenen Sicherstellung der Betriebsbereitschaft automatische Selbsttests durchführen, das nahe Umfeld des Melders auf Hindernisse überprüfen und die Ergebnisse per Funk übertragen.
Die Vorteile der Ferninspektion sind vielen Mietern in Deutschland noch weitestgehend unbekannt: Nur 38 Prozent der Befragten würden diesen Service bevorzugen. Dabei bietet die kontaktlose Überprüfung nicht nur in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie Vorteile. Durch sie entfallen zeitaufwändige Terminabstimmungen und Mieter müssen nicht zuhause bleiben und auf einen Techniker warten. Gleichzeitig ist der Funktionszustand aller Rauchwarnmelder zum Zeitpunkt der Überprüfungen immer verfügbar, ohne dass die Privatsphäre der Mieter gestört werden muss.
Deutschlandweit gilt: Immobilienunternehmen und -verwalter können durch die Beauftragung professioneller Dienstleister Zeit und Aufwand bei der Einhaltung der Rauchmelderpflicht sparen, die Sicherheit der Bewohner erhöhen und Haftungsrisiken senken. Funkrauchwarnmelder leisten hierbei insbesondere durch die Möglichkeit der Ferninspektion einen wichtigen Beitrag. Gerade wer jetzt ohnehin nachrüstet, sollte diese Vorteile für Mieter und Vermieter berücksichtigen.
Besonders unkompliziert gelingt die Inspektion von
Rauchwarnmeldern durch Funktechnologie.