Verhaltener Start: Wärmeplanung fordert ganze Finanzkraft der Kommunen
27.02.2024
Fernwärme-Bauarbeiten.
Foto Allianz Freie Wärme / Christoph Petras
Seit Jahresbeginn sind per Wärmeplanungsgesetz 10.753 Kommunen in Deutschland zur Umsetzung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) je nach Einwohnerzahl bis spätestens Ende Juni 2026 bzw. 2028 verpflichtet. Gemessen an den bisher eingegangenen 1.648 Förderanträgen für die Umsetzung der KWP hat sich aktuell erst jede siebte Kommune konkreter mit dem Thema befasst.
Das mehrstufige, rechtlich unverbindliche Verfahren soll den Kommunen als strategisches Planungsinstrument helfen, Deutschland bis 2045 auch bei der Wärmeerzeugung und -nutzung klimaneutral zu machen. Für die Wärmeplanung muss in den Wohn- und Gewerbegebieten herausgefunden werden, welche Arten zu heizen mit möglichst hoher Einbindung erneuerbarer Energien vor Ort ökologisch und wirtschaftlich am Sinnvollsten und somit für die Kommunen finanzierbar und für die Bürger bezahlbar sind. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) stehen vielfältige heiztechnische Lösungen für die Planungen zur Verfügung.
Ausbau von Fernwärme wird kritisch gesehen
Schon sehr früh sollen in der KWP im Rahmen der „Eignungsprüfung“ die Teilgebiete identifiziert werden, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz eignen. Dem Aus- und Neubau zentraler Wärmenetze wird aber ein großes Lösungspotenzial zugeschrieben. Rund 15 Prozent der knapp 42 Mio. Wohnungen in Deutschland werden derzeit mit Fernwärme beheizt. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2045 ein Drittel aller Gebäude mithilfe von Wärmenetzen zu versorgen.
Nah- und Fernwärme können unter bestimmten Voraussetzungen wie zum Beispiel bei hoher Bebauungsdichte, kurzen Lieferstrecken und großem Wärmebedarf der Gebäude sinnvolle Lösungen zur Erreichung der klimapolitischen Ziele sein. Momentan stehen sie allerdings aufgrund vieler Fälle intransparenter Preisbildung, hohen Nachforderungszahlungen und wegen veralteter Vertragsmodalitäten seitens Politik und Verbraucherschützer unter Beobachtung und Kritik.
Notwendige Fernwärmeinvestitionen stellen Wirtschaftlichkeit in Frage
Wärmenetze zählen für die Partner der Allianz Freie Wärme unter dem Aspekt der Technologieoffenheit ebenso zum Lösungskanon, wenn sie von den Bürgern zur Wärmenutzung frei gewählt werden können und wirtschaftlich sind. Fachleute unabhängiger Institute wie auch Kommunalverbände befürchten allerdings für den ökologischen Aus- und Neubau in den kommenden Jahren Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe auf sie zukommen. Aktuell ist mit bundesweit 18 Prozent der Anteil erneuerbarer Energien bei der Fernwärme noch gering.
Machbarkeit muss für Wärmeplanung an erster Stelle stehen
„Für Städte und Gemeinden ist die Kommunale Wärmeplanung eine Chance, auf fachlich solider Basis unter wirtschaftlicher Abwägung umsetzbare zukunftstaugliche, und für die Bürger bezahlbare Wärmelösungen zu planen. Am Ende muss ihnen bewusst sein, dass sie auch darüber entscheiden, ob sie die Verantwortung und die damit verbundenen Investitionen künftig selbst tragen oder ob sie wie bisher die Entscheidungsfreiheit darüber bei den Hausbesitzern belassen wollen“, erklärt Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband der Deutschen Heizungstechnik (BDH).
Ist die KWP abgeschlossen wird die Akzeptanz aller Beteiligten für machbare, nachvollziehbare und vor allem für die Bürger bezahlbare Lösungskonzepte benötigt. Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass die Umsetzung Jahre dauern kann.
Attraktive Fördermittel für klimafreundliche Heizungsmodernisierungen
Entscheidet sich ein Hausbesitzer heute für eine Modernisierung seines Heizsystems, unterstützt ihn die Bundesregierung dabei mit umfangreichen Investitionszuschüssen. Zu den staatlich geförderten dezentralen Alternativen zählen Heizungs-, Ofen- und Schornsteinsysteme, die unter Einbindung erneuerbarer Energien mit hohen Wirkungsgraden äußerst effizient – neben Wohnkomfort und Behaglichkeit – auch ein hohes Maß an Flexibilität sowie Unabhängigkeit bieten.
Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), ergänzt: „Bis zur Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanungen ist die Modernisierung einer alten Heizungsanlage, bspw. auch auf Basis von flüssigen und gasförmigen Energieträgern, im Rahmen der GEG-Erfüllungsoptionen jederzeit möglich, eine CO2-neutrale Holzfeuerstätte z. B. als Hybridlösung mit Wärmepumpe sowieso“.
Weitere Informationen zu GEG-Erfüllungsoptionen und Förderrichtlinien gibt es unter www.freie-waerme.de