Für eine bezahlbare und machbare
Wärmeplanung
„Moment mal!“: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) bezieht Stellung.
Gute kommunale Wärmeplanung ist essenziell, um die Wärmewende erfolgreich und bezahlbar umzusetzen. Deshalb begrüßen wir, dass die Regierung nun intensiv am Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung arbeitet und bereits erste Änderungen eingebracht hat. Bevor die geplanten Verpflichtungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Heizungstausch gelten, soll nun als Entscheidungsgrundlage zunächst eine Wärmeplanung vorliegen. Die Regierung plant, beide Gesetze miteinander zu verzahnen, um bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
Diese Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz ist dringend notwendig. Allerdings war der chaotische Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens rund um das GEG für unsere parlamentarische Demokratie sowie alle Bürgerinnen und Bürger unzumutbar. Es herrscht massive Planungsunsicherheit bei Bürgern und Unternehmen. Angesichts sinkender Fördersätze für Unternehmen sowie immer noch vieler unklarer und strittiger Punkte sind ihnen bei ihren Planungen für Investitionen in den Klimaschutz die Hände gebunden. Es kann einfach nicht sein, dass ein Gesetz, das solch tiefgreifende Veränderungen für alle Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt und extrem hohe Investitionen auch für die Unternehmen bedeutet, ohne ein fein abgestimmtes, wirtschaftlich und sozial gerechtes Förderkonzept verabschiedet werden soll.
Und auch am Gesetzentwurf zur Wärmeplanung gibt es Nachbesserungsbedarf. So muss die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als einer der wichtigsten Akteure in diesem Bereich unbedingt in die Prozesse einbezogen werden. Denn es sind an allererster Stelle die Wohnungsunternehmen, die den Sanierungsbedarf und das Effizienzpotenzial des Gebäudebestands sowie die Leistungsfähigkeit der Mieter am besten kennen. Besonders bedenklich ist, dass bei der Wärmeplanung die planungsverantwortliche Stelle die Potenziale zur Energieeinsparung durch Verminderung des Wärmebedarfs in Gebäuden ohne Beteiligung der Gebäudeeigentümer ermitteln können soll.
Darüber hinaus sollte der Aspekt der Bezahlbarkeit stärker akzentuiert und gleichwertig zur Kosteneffizienz gesetzt werden. Denn die Bezahlbarkeit wird der entscheidende Punkt bei der Umsetzung der Wärmeplanung und der Energiewende insgesamt sein. Bei der Erstellung von Wärmeplänen müssen die Grenzen der Belastung der Haushalte mit mittleren und kleinen Einkommen deshalb unbedingt berücksichtigt werden. Kommunale Wärmepläne müssen Lösungen finden, die vor Ort auch sozial umsetzbar sind.
Wir halten außerdem Anschluss- und Benutzungszwänge allgemein nicht für vertretbar, solange nicht angemessene Preise, Preistransparenz und eine bundesweite Preisaufsicht beziehungsweise Preiskontrolle für Fern- und Nahwärmenetze garantiert werden. Zudem muss Transparenz für den Energiemix und die Effizienz der Netze sichergestellt werden. Hinzu kommt, dass die Fristen für die Wärmepläne der Kommunen und für die Dekarbonisierungspläne der Wärmenetze zu eng gesetzt sind. Für einen realistischen Umsetzungspfad in der Praxis muss hier mehr zeitlicher Spielraum gewährt werden.
Ein besonderes Augenmerk muss bei der kommunalen Wärmeplanung auf eine praktikable und bezahlbare Gebäudeeffizienz gelegt werden. Die Klimaziele können nur dann erreicht werden, wenn nicht einseitig auf immer höhere und extrem teure Effizienzstandards bei Gebäuden gesetzt wird. Wenn einseitig eine hohe Gebäudeeffizienz verfolgt wird, gibt es keine Chance auf Zielerreichung, denn die hierfür notwendigen riesigen finanziellen Mittel sind weder bei den Unternehmen noch bei den Bürgern vorhanden.