Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen begrüßt Reform ohne Mehrbelastungen
02.12.2020Die Brandenburger Landesregierung hat die Eckpunkte zur Umsetzung der Grundsteuerreform für das Land Brandenburg vorgestellt. „Es ist gut, dass das Land Brandenburg bei diesem für das Wohnen so wichtigen Thema frühzeitig Klarheit schaffen will. Damit hat die weitere Diskussion jetzt eine gute Grundlage. Aus Sicht der sozialen Wohnungswirtschaft dabei zentral: Keine steigenden Steuern, handhabbarer Aufwand für Eigentümer und Verwaltung sowie leistungsfähige IT-Lösungen“, sagt Maren Kern, Vorstand BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen.
Sie stellte klar: „Sowohl für Eigentümer als auch für die öffentliche Verwaltung bedeutet ein wertebasiertes Modell einen ganz erheblichen Aufwand. Die zur Ermittlung der neuen Steuerbelastung notwendigen Parameter müssen nicht nur bei der ersten Berechnung für rund 1,8 Mio. Grundstücke im Land Brandenburg erhoben und ab 2022 an die zuständigen Ämter übermittelt werden. Allein das bedeutet schon sehr viel Arbeit, für die eventuell sogar weiteres Personal benötigt wird. Darüber hinaus macht das System aber eine solche aufwändige Wertermittlung regelmäßig alle paar Jahre erforderlich.“
Versprochen: Reform ohne Mehrbelastungen!
Kern begrüßte die Zusage der Politik, dass eine Grundsteuerreform aufkommensneutral sein werde. Das heißt: „Die Reform darf nicht dazu führen, dass der Staat am Ende mehr Grundsteuern einnimmt als vorher. Die Grundsteuer wird als Teil der Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Deshalb setzen wir uns in ihrem Interesse mit Nachdruck dafür ein, dass sie nicht noch mehr dafür bezahlen müssen“, so Kern. Das gelte sowohl für Wohnungen in besseren als auch in einfachen Lagen. Schon jetzt zahlen Brandenburgs Mieterinnen und Mieter im Jahr rund 282 Mio. Euro für diesen Posten. Kern regte an, dies durch ein Begleitgesetz des Landtags zur Steuerreform festzuschreiben.
Bevor eine Reform letztendlich verabschiedet würde, müssten deshalb repräsentative Modellrechnungen für alle erdenklichen Fälle durchgeführt werden. Die soziale Wohnungswirtschaft im BBU stehe hierfür mit ihrer Expertise zur Verfügung – ebenso wie für die Erprobung praxistauglicher IT-Schnittstellen für die Software zur Ermittlung der Grundstückswerte. Kern: „Wir brauchen hier praktikable und nutzerfreundliche digitale Lösungen, die den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen minimiert.“