Wärmedienst und Rauchmelderservice

Nordische Kombination

Rauchmelder sind in immer mehr Bundesländern Pflicht. Dass sich der Service um die Warngeräte gut mit dem Wärmedienst kombinieren lässt, zeigt ein Großprojekt aus Hamburg: Dort hat die SAGA GWG 27 000 Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet.

Hamburg hat Wohnungsbränden den Kampf angesagt. In Neubauten schreibt die Hansestadt schon seit 2006 Rauchmelder vor. Für Bestandsgebäude gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2010. SAGA GWG hat sich frühzeitig auf die Regelung eingestellt. Als Hamburgs größter Vermieter – und Deutschlands größtes kommunales Wohnungsunternehmen – lässt der Konzern alle Wohnungen mit den lebensrettenden Warngeräten ausstatten. „Wir investieren jährlich rund 200 Mio. € in die Instandsetzung und Modernisierung der Gebäude. Unsere Mieter wohnen nicht nur angenehm, sondern dank der Rauchmelder nun auch besonders sicher“, sagt Bernd Hagen, Leiter Technische Gebäudeausrüstung bei SAGA GWG. Zum Wohnungskonzern gehört die GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH. Sie setzt beim Rauchmelderservice für rund 700 Lie­genschaften auf Minol – und beauftragte den Dienstleister auch mit der Abrechnung der Wärme- und Wasserkosten. „Uns war wichtig, beide Leistungen aus einer Hand zu bekommen. Das ist wirtschaftlich sinnvoll und vor allem praktisch für unsere Mieter. Sie müssen für die Wartung der Rauchmelder und die Verbrauchsablesung nur einen Termin frei halten“, sagt Hagen. Die Entscheidung für Minol begründet er mit „der fachlichen Kompetenz, positiven Referenzen und günstigen Konditionen“.
Rund 27 000 Wohnungen stattete der Dienstleister innerhalb von 21 Wochen aus – ein Mammutprojekt mit rund 100 000 installierten Rauch­meldern. Um den Mietern einen zusätzlichen Termin zu ersparen, wurden zugleich die Wasserzähler ausgetauscht, deren Eichfrist in Kürze abläuft. Bis zu 30 Monteure waren von Mai bis Oktober 2009 im Einsatz. Sie gingen nach so genannten Wirtschaftseinheiten vor – das sind Gruppen aus mehreren, gemeinsam bewirtschafteten Gebäuden. „Wir haben streng nach den Vorgaben der derzeit gültigen DIN 14676 montiert. Das heißt, wir haben alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, ausgestattet“, sagt Hauptniederlassungsleiter Michael Hülsmann von Minol. Die Geräte wurden möglichst mittig, in einem Mindestabstand von 50 cm zur Wand, an die Decke geschraubt. Die Bohrgeräte hatten eine Absaugvorrichtung, damit die Monteure besonders sauber arbeiten konnten. Dabei reagierte der Dienstleister flexibel auf die Gegebenheiten vor Ort. Zum Bespiel installierten die Monteure zusätzliche Rauchmelder, wenn das Wohnzimmer als Schlafraum genutzt wird, wenn es ein Durchgangszimmer gibt oder wenn die Wohnung über mehrere Flure verfügt. „Insgesamt sind 20 % mehr Geräte eingebaut, als es die Mindestausstattung nach Grundriss erfordert. Für die Sicherheit der Mieter ist also bes­tens ge­­sorgt“, sagt Bruno Krautz, Leiter der Serviceniederlassung Hamburg. Die Qualität der Geräte ist beim Brandschutz mit entscheidend. Die Wahl fiel auf ein Fabrikat, das die Anforderungen der Produktnorm DIN EN 14604 bei weitem übertrifft. Geräte und Bat-terie haben zum Beispiel eine zehnjährige Ga­­rantie. Eine Alarm-Stopp-Funktion sorgt dafür, dass Bewohner einen eventuellen Fehlalarm schnell abblocken kön­­nen. Die Batterie lässt sich nicht entfernen, um nicht zweckentfremdet zu werden. Wie bei der Montage, wur­de auch bei Gerätetechnik auf die individuelle Situation der Mieter geachtet. Zum Beispiel gibt es für Hörgeschädigte eine spezielle Variante des Produktes mit Anschlussmöglichkeit für eine Blitzlampe und ein Vibrationsgerät, das nachts unter das Kopfkissen gelegt wird.

Betreuung vor Ort
Kunde und Dienstleister müssen sich bei solchen Projekten laufend abstimmen. Alle zwei bis vier Wochen trafen sich die Verantwortlichen beider Seiten, um den aktuellen Stand zu be-sprechen. Die Mieter wurden in zwei Stufen informiert: sechs Wochen vor der Montage durch einen Brief der Wohnungsgesellschaft, 14 Tage vorher durch einen Aushang von Minol an der Haustür. Bei der Erstinstallation überreichten die Monteure jedem Haushalt eine Broschüre, die über den Umgang mit Rauchmeldern aufklärt. Ein besonderer Service von Minol ist eine Hotline zur Hamburger Niederlassung. Sie steht den Mietern von SAGA GWG langfristig, über den Montagezeitraum hinaus, zur Verfügung. „Vor allem bei Fragen zur Bedienung der Geräte und bei technischen Störungen wollen Mieter schnell eine kompetente Auskunft bekommen. Die Hotline von Minol hat sich hier bewährt. Sie trägt stark zur Akzeptanz der Nachrüstak­tion bei und entlastet uns als Verwalter“, sagt Bernd Hagen von SAGA GWG. Minol hat sich verpflichtet, defekte Geräte innerhalb von drei Arbeitstagen auszutauschen. Bisher kamen solche Defekte jedoch kaum vor. Die DIN 14676 fordert mindestens einem ­jährlich eine Funktionsprüfung der Geräte. Hier erfasst der Servicemitarbeiter zum einen die Verbrauchswerte für die Abrechnung des Wär­me- und Wasserverbrauchs. Zum zweiten übernimmt er die Funk­­tionsprüfung der Rauchmelder. Dazu gehört eine Alarmprüfung: Durch Drücken der Prüftaste wird ein Prüfzyklus mit Probealarm ausgelöst. Laut DIN-Norm ist immer auch eine Sichtprüfung erforderlich: Der Rauchmelder muss noch korrekt montiert sein, er darf weder übermalt noch mit Tapete überklebt sein, und die Raucheintrittsöffnung muss frei sein von Schmutz und Staub. Bei Bedarf wird der Melder gereinigt oder ausgetauscht. Eine genaue Dokumentation rundet den Service ab. Sie sorgt für Rechtssicherheit: Minol kann belegen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden – und die Wohnungsgesellschaft kann im Schadensfall nachweisen, dass sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.

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