Übertragung der Wartungspflicht auf Mieter birgt Risiken

In 13 Bundesländern sind Wohnungsunternehmen und Eigentümer dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Die Wartungspflicht der Geräte kann teilweise auf die Mieter übertragen werden – doch das birgt Risiken.

Fast bundesweit müssen Wohnungsunternehmen und Eigentümer für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht sorgen. Auch in Berlin und Brandenburg befinden sich Änderungen der Landesbauordnungen bereits in der Planung. Lediglich in Sachsen ist eine Rauchmelderpflicht noch nicht in Sicht.

Doch was bedeutet die Umsetzung der Rauchmelderpflicht für Wohnungsunternehmen und Verwaltungen? Für alle bringt die Erfüllung dieser Pflicht einen großen Verwaltungsaufwand mit sich. Zunächst gilt es, Bewohner über den Einbau der Rauchmelder zu informieren und Termine abzustimmen.

Nach normgerechter Installation von CE-konformen Geräten und einer Einweisung der Bewohner in den Instandhaltungsprozess sollten Nutzerbroschüren übergeben werden. Und auch mit Abschluss dieser Maßnahmen sind die Wohnungsunternehmen noch nicht aus der Verantwortung entlassen: Nach Installation der Rauchmelder sind Eigentümer verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen Inspektion und Wartung überprüfen zu lassen.

Übertragung der Wartungspflicht: „Sekundärhaftung“ bleibt

Nach der Montage muss die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen Wartung überprüft werden – nach Herstellerangaben und gemäß der Norm DIN 14676:2012. Die Verantwortlichkeit für die Sicherstellung des Betriebs der Rauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Doch unabhängig davon, ob laut Bauordnung Eigentümer oder Mieter zuständig sind, oder die Pflicht übertragen werden kann, kommen die Eigentümer in keinem der Fälle gänzlich aus der Haftung, denn: Wird diese Möglichkeit in Anspruch genommen, ergibt sich daraus eine „Sekundärhaftung“.

Eigentümer sind verantwortlich für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Personen, denen sie die Wartungspflicht übertragen. Sie müssen prüfen, ob die Mieter physisch in der Lage sind, die mit der Aufgabe verbundene Verantwortung zu verstehen und die Wartung zuverlässig durchzuführen.

Ist ein Bewohner aus altersbedingten oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Wartung ordnungsgemäß umzusetzen, muss sich der Eigentümer um eine alternative Lösung kümmern. Zusätzlich zu der körperlichen Voraussetzung sollte sichergestellt werden, dass die Bewohner auch die notwendigen fachlichen Kenntnisse besitzen, um die technischen Funktionen des Rauchmelders zu verstehen und die Wartung korrekt durchzuführen.

Für wohnungswirtschaftliche Unternehmen ergibt sich also auch nach Übertragung der Wartungspflicht ein weiterer Arbeitsaufwand, der nicht zu unterschätzen ist, wie Experten bestätigen. „Die Übertragung und Überwachung der jährlichen Wartung ist für Eigentümer oder Verwalter ein zeitintensives Unterfangen, um aus der Haftung zu kommen“, erklärt Volker Eck Geschäftsleiter Bereich Technik & Logistik bei Kalo und Experte im Rauchmelderservice. „Um sich den Aufwand zu sparen und nicht zuletzt auch in der Haftungsfrage auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich deswegen die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, der Montage und Wartung aus einer Hand anbieten kann und das Haftungsrisiko übernimmt.“

Im Schadensfall trifft Eigentümer eine Teilschuld

Das Haftungsrisiko ist ein entscheidender Knackpunkt, wenn es um die Übertragung der Wartungspflicht auf die Mieter geht. Denn: Im Schadensfall greift die Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Mietern/Nutzern und der Wohnungseigentümer wird nicht aus der Haftung entlassen.

Die Verkehrssicherungspflicht schreibt Eigentümern vor, für den Schutz der Mieter und deren Besucher zu sorgen und somit auch die Funktionssicherheit technischer Geräte zu gewährleisten. „Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass die Bewohner sowie deren Besucher nicht durch vermeidbare Gefahren geschädigt werden können“, erklärt Volker Eck weiter. Versagen also im Brandfall Rauchmelder, die nicht oder nur mangelhaft gewartet wurden, trifft den Vermieter eine Teilschuld. „Um diesem Fall von vornherein vorzubeugen“, sagt der Kalo-Experte, „sollte die Wartung möglichst von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden.“

Rechtssicherheit nur durch Sichtprüfung

Auch bei einer Entscheidung zwischen Fernwartung und Sichtprüfung lohnt sich der sorgfältige Blick in die Vorschriften. In der aktuell gültigen Anwendungsnorm gibt es nämlich keine Festlegung für die Fernwartung. Rechtssicherheit kann damit erst durch die Inaugenscheinnahme der Rauchmelder gewährleistet werden. Nur mit einer Sichtprüfung durch zertifizierte Fachkräfte kann die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder sachgerecht sichergestellt werden. Diese Form der Inspektion hat sich in über 50 Jahren Sichtprüfung bewährt. „Im Schadensfall ist die fehlende normative Grundlage der Fernwartung ein Knackpunkt“, erklärt Volker Eck, „nur ein professioneller Rauchmelderservice kann per Sichtprüfung sicherstellen, dass die Geräte weder beschädigt, beklebt oder beschmutzt, noch durch eine Umnutzung von Räumen falsch platziert oder sogar demontiert sind.“

Entlastung durch professionelle Dienstleistung

Ob bei der Montage oder der konsequenten Umsetzung der Wartungspflicht: Für  wohnungswirtschaftliche Unternehmen und Verwalter bleibt der Aufwand nicht aus. Pflichten sind zu erfüllen und Normen zu beachten – und das bei jedem einzelnen Prozessschritt, der in der Rauchmelderpflicht vorgesehen ist. Ein Aufwand, den ein wohnungswirtschaftliches Unternehmen kaum neben den täglichen Aufgaben leisten kann.

Dienstleister wie Kalo verfügen über eine jahrelange Erfahrung im Rauchmelderservice und können Wohnungseigentümer und Verwalter entscheidend entlasten.

Das Unternehmen verfügt außerdem über ein ausgefeiltes Restantenverfolgungssystem und lässt sich die Montage und die Wartung vom Wohnungsnutzer per Unterschrift bestätigen. So dokumentieren die Servicekräfte lückenlos, dass alle Verpflichtungen normgerecht erfüllt wurden. Seit mehr als fünf Jahren ist Kalo im Rauchmelderservice tätig, hat inzwischen mehr als eine Millionen Rauchmelder installiert und kann einen in allen Prozessschritten rechtssicheren Rauchmelderservice gewährleisten.

Der Dienstleister verfügt über ein bundesweit flächendeckendes Netz von Servicefachleuten und montiert und wartet Rauchmelder für die Wohnungswirtschaft – von kleinen Wohnanlagen bis zur Großsiedlung. In diesem Bereich hat Kalo eigenen Angaben zufolge die Prozessführerschaft inne.

Nach Installation der Rauchmelder sind Eigentümer dazu verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen Inspektion und Wartung überprüfen zu lassen.

Die Übertragung und Überwachung der jährlichen Wartung ist für Eigentümer oder Verwalter ein zeitintensives Unterfangen, um aus der Haftung zu kommen.

x

Thematisch passende Artikel:

Neue NRW-Landesbauordnung vereinfacht Rauchmelder-Wartung für Eigentümer

Zum Jahreswechsel tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Landesbauordnung in Kraft, erinnert der Dienstleister BRUNATA-METRONA (www.brunata-metrona.de). Darin hat der Gesetzgeber die Bestimmungen zur...

mehr

Was tun, bevor es brennt?

Brandschutztechnisch ist Deutschland ein Flickenteppich. Bislang haben zwölf Bundesländer in ihren Bauordnungen die Verpflichtung verankert, Rauchmelder zu installieren. In den letzten Monaten haben...

mehr

Was tun, bevor es brennt?

Brandschutztechnisch ist Deutschland ein Flickenteppich. Bislang haben zwölf Bundesländer in ihren Bauordnungen die Verpflichtung verankert, Rauchmelder zu installieren. In den letzten Monaten haben...

mehr
Ausgabe 6/2013

Funkbasierte Technik für ein hohes Maß an Sicherheit

Immer mehr Bundesländer verankern in ihren Landesbauordnungen eine Einsatzpflicht für Rauchwarnmelder in Wohngebäuden. Allerdings unterscheiden sich die Gesetzestexte insbesondere im Hinblick auf...

mehr

Rauchwarnmelderpflicht in Berlin und Brandenburg kommt 2021: Was Vermieter laut Techem beim Nachrüsten bedenken sollten

In allen Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg müssen ab dem 1. Januar 2021 Rauchwarnmelder installiert sein. Vermieter und Eigentümer müssen also spätestens jetzt handeln und ihre...

mehr