Aktualisierte Norm erhöhtBarrierefreiheit in Aufzügen
Die DIN EN 81-70 enthält Mindestvorgaben für die Zugänglichkeit und die Benutzung von Aufzügen, die Voraussetzung für die Barrie-refreiheit mehrstöckiger Gebäude sind. Jetzt wurde die seit 2003 gültige Norm überarbeitet: Die DIN EN 81-70:2018 präzisiert Aspekte hinsichtlich Beschaffenheit und Ausstattung von Aufzügen, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
In neu errichteten Gebäuden müssen die Fahrkörbe (Kabinen) von Aufzügen künftig mindestens ein Maß von 1100 mm x 1400 mm (Breite x Tiefe) aufweisen und über eine lichte Türbreite von 900 mm verfügen, um einen Rollstuhlfahrer mit Begleitperson bequem aufzunehmen. Für Aufzüge in öffentlichen Gebäuden empfiehlt die Norm sogar eine Fahrkorbgröße von 1100 x 2100 mm.
Kontrastreichere Bedienelemente
Neben Änderungen bei den Fahrkorbgrößen enthält die DIN EN 81-70:2018 auch neue Kontrastvorgaben für alle Bedienelemente. So muss der Leuchtdichtenkontrast von Tastern zu ihrer Umgebung 30 bis 60 % betragen, um die Erkennbarkeit für Menschen mit Seheinschränkung sicherzustellen.
Neuerungen gibt es auch im Hinblick auf Sonderausstattungen der Kabine. So darf der Zugang nicht von Aufbauten an der Kabinenwand (zum Beispiel Handlauf) eingeschränkt werden. Ein Spiegel ist obligatorisch, damit Rollstuhlfahrer beim Verlassen des Aufzugs hinter sich blicken können.
„Die Inverkehrbringung von Anlagen, die der ursprünglichen DIN EN 81-70:2003 entsprechen, ist noch bis zum 31. Mai 2020 möglich“, sagt Björn Sürig, Produktmanager Neuanlagen KONE. „Auf Wunsch statten wir unsere Anlagen aber bereits ab sofort gemäß der aktualisierten Norm aus.“