Rauchwarnmelder

Neue DIN-Norm bringt Veränderungen

Rauchwarnmelder können mit ihrem lauten Signalton in Brandfällen die Bewohner alarmieren und lebensrettende Sekunden zur Flucht ermöglichen. Vorgeschrieben ist die Melder-Ausstattung in den jeweiligen Landesbauordnungen. Einbau, Betrieb und Instandhaltung der Lebensretter sind in der Anwendungsnorm DIN 14676 beschrieben, die voraussichtlich noch im Jahr 2018 in überarbeiteter Fassung in Kraft tritt. Das hat Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft und die Dienstleistungsanbieter.

Mit Berlin und Brandenburg haben Mitte 2016 auch die letzten Bundesländer ohne gesetzliche Regelung die Rauchwarnmelderpflicht in ihren jeweiligen Landesbauordnungen eingeführt – seitdem gilt die Pflicht in Deutschland flächendeckend für Neu- und Bestandsbauten, mit der Ausnahme von Sachsen, in der die Pflicht lediglich für Neu- und Umbauten gilt.

Während in den Landesbauordnungen die allgemeine Rauchwarnmelderpflicht festgehalten wird, bestimmen zwei DIN-Normen, wie diese von der Wohnungswirtschaft umgesetzt werden muss. Da sämtliche Normen turnusgemäß alle fünf Jahre überarbeitet werden und die letzte Novellierung im Jahr 2012 erfolgte, befanden beziehungsweise befinden sich die für den Rauchwarnmelder wichtigen Normen in den letzten Monaten in der Überarbeitung.

Bei der Produktnorm DIN EN 14604, die Aufbau und Funktion der Rauchwarnmelder festlegt, handelt es sich um eine europäische Norm, weshalb die Überarbeitung länger als bei der nationalen Anwendungsnorm DIN 14676 dauert. Diese wurde im Jahresverlauf 2017, nach der Diskussion verschiedener Interessenkreise, inhaltlich überarbeitet. Anschließend befand sich die Norm bis Ende Januar 2018 in der sogenannten Kommentierungsphase. Derzeit werden die eingereichten Kommentare im Interessenkreis diskutiert, ehe die Norm nach derzeitigem Stand in der zweiten Jahreshälfte 2018 in Kraft tritt.

Rauchwarnmelder ist nicht gleich Rauchwarnmelder

Schon bei der Auswahl der Lebensretter gibt es für Wohnungsunternehmen einiges zu beachten. Eigentümer können sich zwischen konventionellen Rauchwarnmeldern und ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern entscheiden.

Konventionelle Rauchwarnmelder werden einmal im Jahr in einer Sichtprüfung durch zertifiziertes Fachpersonal auf ihre Funktionalität hin überprüft. Dabei wird auch kontrolliert, ob die Melder noch an ihrem jeweiligen Bestimmungsort sind. Die Bestätigung der Wartung erfolgt durch den Nutzer der Wohnung.

Ferninspizierbare Rauchwarnmelder prüfen sich vorlaufend selbst. Eine Besichtigung vor Ort ist damit nicht mehr nötig. Alle wichtigen Geräteparameter, wie der Verschmutzungsgrad der Rauchkammer, der Demontageschutz, ob sich Hindernisse in seiner Nähe befinden und die Batteriespannung können von einem zuständigen Wartungsdienstleister elektronisch aus der Ferne überprüft werden. Zusätzlich wird bei Funkmeldern ein elektronisches Prüfprotokoll erstellt. Durch diese Technik werden Verwaltungen und Wohnungsunternehmen deutlich flexibler.

Weiter müssen sich Eigentümer zwischen verschiedenen Qualitätsstandards entscheiden. Um Fehlalarmen vorzubeugen und Vermietern teure Kosten, beispielsweise durch einen unnötigen Feuerwehreinsatz, zu ersparen, ist die Qualität der Rauchwarnmelder ausschlaggebend – genauso wie deren regelmäßige Wartung. Alle Rauchwarnmelder, die in Deutschland verbaut werden, müssen das CE-Zeichen tragen. Mit diesem Zeichen bestätigt ein Prüflabor, dass die Mindestanforderungen der DIN-Norm 14604 eingehalten werden.

Außerdem empfiehlt es sich, ein Gerät mit Q-Label auszuwählen. Dieses Qualitätssiegel, mit dem auch die Rauchwarnmelder von KALO ausgestattet sind, stellen höhere Anforderungen, wie beispielsweise sichere Raucherkennung durch intelligente Auswertesensorik und ein spezielles Gehäusedesign, Test- und Stummschalter, die Verschmutzungsprognose im Selbsttest, eine hohe Täuschungsalarmsicherheit und eine fest eingelötete Batterie mit mindestens zehn Jahren Betriebsgarantie.

Novellierung der DIN 14676

Während nach der alten DIN 14676 die Wartung der ferninspizierbaren Rauchwarnmelder ohne Sichtprüfung eine rechtliche Grauzone war, hat das Deutsche Institut für Normung diese Zweifel mit der Novellierung ausgeräumt. Dazu wurde die neue Norm in zwei Teile geteilt.

Teil eins behandelt Einbau, Betrieb und Instandhaltung der Rauchwarnmelder und der zweite Teil beschreibt die Aufgaben der Dienstleistungsanbieter.

Dazu definiert die neue Norm in ihrer aktuellen Fassung drei Rauchwarnmeldertypen, die unterschiedliche Anforderungen an die Inspektion mit sich bringen: Einzelmelder (Typ A), Melder mit Teil-Ferninspektion (Typ B) und Melder mit kompletter Ferninspektion (Typ C).

Rauchwarnmelder des Typs A, die keine Möglichkeit zur Ferninspektion bieten, müssen auch weiterhin jedes Jahr mittels Sichtprüfung auf sämtliche Funktionen überprüft werden. Bei Meldern des Typs B erfolgt die jährliche Kontrolle der Energieversorgung, der Funktion des Warnsignals und der Rauchkammer sowie die Demontageerkennung mittels Ferninspektion. Die Kontrollen auf Öffnung des Raucheintritts und die Umfeldüberwachung hingegen erfolgen alle drei Jahre durch eine Sichtprüfung.

Melder des Typs C mit kompletter Ferninspektion kommen zukünftig ohne Sichtprüfung aus. Alle wichtigen Geräteparameter können, konform mit der neuen Norm, einmal im Jahr aus der Ferne inspiziert werden, sofern die Kunden dies wünschen.

Durch die Anpassung der neuen Norm an die technischen Möglichkeiten wird deren Ausbau weiter gestützt und Wohnungsunternehmen sowie Dienstleistungsanbieter bekommen Klarheit für die Praxis. Die Mischlösung der Rauchwarnmelder des Typs B bietet eine Alternative für Wohnungsunternehmen, die sowohl eine Ferninspektion als auch eine Sichtprüfung für ihre Melder bevorzugen. Bei der Suche nach einem passenden Dienstleistungspartner sollten Wohnungsunternehmen sowohl auf die Qualität der verbauten Rauchwarnmelder als auch auf Umfang und Qualität des Serviceangebots achten.

Wohnungsunternehmen können sich zwischen konventionellen und ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern entscheiden.

„Alles aus einer Hand-Paket“

Der Hamburger Full-Service Dienstleister Kalorimeta AG & Co. KG (KALO, www.kalo.de) ist bereits seit über zehn Jahren im Rauchwarnmeldergeschäft tätig und bietet für seine Kunden ein umfangreiches Serviceangebot. Mittlerweile übernimmt das Unternehmen bundesweit für über 2 Mio. Rauchwarnmelder die Wartung. KALO verfügt über ein flächendeckendes Netz von zertifizierten Servicefachkräften und ist auf die Novellierung der DIN-Norm vorbereitet.

In der Praxis lässt sich das Unternehmen die Montage sowie die Wartung von den Wohnungsnutzern schriftlich bestätigen. So ist eine rechtssichere Umsetzung und Dokumentation der Rauchwarnmelderpflicht gewährleistet.

Doch das Unternehmen übernimmt nicht nur die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder, sondern hat für seine Kunden auch eine Notrufhotline eingerichtet. Kommt es zu Störfällen, können sich die betroffenen Nutzer im Rahmen einer 24-Stunden-Rufbereitschaft an das Unternehmen wenden. Dieses „Alles aus einer Hand-Paket“ spart Zeit und Kosten und sorgt für ein hohes Maß an Flexibilität.

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