An Sprinkleranlagen nagt der Zahn der Zeit

DEKRA erinnert an Brandschutz-Prüfpflichten

Viele Entscheider in der Wohnungswirtschaft kennen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen für ihre Sprinkleranlagen – beispielsweise in Tiefgaragen – nicht.  Diese Erfahrung machen die Sachverständigen von DEKRA häufig, wenn sie Gebäudetechnik inspizieren. Die langen Prüffristen von bis zu 25 Jahren für Altanlagen sorgen für Unsicherheiten. Dabei können die Bauteile wie Rohre oder Sprinkler nach so langer Zeit sanierungsbedürftig und nur eingeschränkt funktionsfähig sein.

Die Funktion von Sprinkleranlagen in Gebäuden muss im Rahmen der gesetzlichen Brandschutz-Bestimmungen regelmäßig geprüft werden. Der Betreiber hat Inspektionen an den stationären Löschanlagen durchzuführen:  tägliche, wöchentliche und monatliche Sicht- und Funktionskontrollen sowie halbjährliche und jährliche Wartungen durch einen Fachbetrieb sowie die wiederkehrenden baurechtlichen Prüfungen durch einen Sachverständigen.

Dass neben den baurechtlich vorgeschriebenen Prüfungen auch weitere Untersuchungen an Sprinkleranlagen notwendig sind, wird von vielen Betreibern übersehen. Zu welchen Terminen etwa eine sogenannte Altanlagenprüfung durchgeführt werden muss, ist häufig nicht bekannt. Sprinkler-Nassanlagen müssen erstmalig nach 25 Jahren und danach alle 12,5 Jahre, Sprinkler-Trockenanlagen generell alle 12,5 Jahren von Sachverständigen vor Ort überprüft werden. Die Fristen können bei leichten Beanstandungen vor einer möglichen Sanierung auf alle fünf Jahre verkürzt werden, für die labortechnischen Untersuchungen werden sie dabei in besonderen Fällen auch noch halbiert. 

Häufig stellen wir dabei große Informationsdefizite fest, besonders nach Betreiberwechseln oder nach größeren Umbauarbeiten. Viele Betreiber wissen auch nicht, dass sich die Vorschriften zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen verschärft haben und nun auch für Bestandsanlagen höhere Anforderungen gelten als zum Zeitpunkt des Einbaus der Anlage.

Bei der Inspektion von Sprinkler-Altanlagen werden unter anderem die Rohrleitungen endoskopisch untersucht und die Wanddicken gemessen. Gegebenenfalls muss das Leitungssystem saniert werden. In Stichproben werden Sprinklerköpfe für weiterführende Laboruntersuchungen entnommen. Diese werden dann in einem speziell dafür anerkannten Labor auf Funktionsfähigkeit geprüft. Bei einer zu hohen Ausfallrate muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Sachverständigen von DEKRA führen diese Überprüfungen in Zusammenarbeit mit dem akkreditierten Prüfstand für die labortechnische Prüfung von Sprinklerköpfen (nach VdS 2091) im DEKRA Labor für Werkstoffprüfung und Schadensanalytik in Saarbrücken durch. Ebenso müssen Druckbehälter alle fünf Jahre und drucklose Sprinklerbehälter alle 15 Jahre auf Korrosion untersucht werden.

Diese Prüfungen dienen der Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Löschanlage und der Vermeidung von Wasserschäden durch Rohrbrüche und Leckagen. Sprinkleranlagen sind sehr wirksame Brandschutzanlagen. Jedoch bleibt die Wirksamkeit nur erhalten, wenn man sie regelmäßig gründlich kontrolliert. Die Eigenkontrollen und die Wartung allein sind dafür jedoch nicht ausreichend.

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