42. BImSchV bereitet in der Praxis noch Probleme

Fit für die Inspektion

Auf die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern kommen mit der 42. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (42. BImSchV), die kürzlich in Kraft getreten ist, viele neue Pflichten zu. Jetzt gilt es, vor den fälligen Pflichtinspektionen die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb zu schaffen. Die Erfahrungen der DEKRA-Sachverständigen vor Ort zeigen, dass viele Anlagen noch nicht fit sind, um die Prüfung zu bestehen.

Die neue BImSchV sieht vor allem Prüf- und Überwachungspflichten vor. Für Anlagen, die vor dem 19. August 2011 in Betrieb gegangen sind, ist die erste Überprüfung bis zum 19. August 2019 fällig. Anlagen mit späterer Inbetriebnahme müssen bis zum 19. August 2022 überprüft worden sein. Wichtig: Die Inspektion darf nur durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A durchgeführt werden.

Bis solche Anerkennungen von Seiten der Behörden flächendeckend ausgesprochen sind, sollten Betreiber die Zwischenzeit nutzen, um die Anlagen entsprechend vorzubereiten und sicher zu betrieben. Dazu gehören:

– Eine Gefährdungsbeurteilung durch eine hygienisch fachkundige Person; diese beinhaltet eine Risikoanalyse, die Risiken identifiziert und sie hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen priorisiert.

– Referenzwert: Aus mindestens sechs aufeinander folgenden Laboruntersuchungen ist der Referenzwert für die allgemeine Koloniezahl im Normalbetrieb zu ermitteln.

– Mindestens zweiwöchentlich sind betriebsinterne Überprüfungen des Nutzwassers durchzuführen.

– In der Regel vierteljährlich sind mikrobiologische Laboruntersuchungen durchzuführen, bei denen der Fokus insbesondere auf Feststellung der Legionellen-Konzentration liegt.

– Ein Betriebstagebuch mit allen betriebstechnisch relevanten Daten und Angaben.

Mehrere Legionellen-Ausbrüche mit Erkrankten und Toten haben zuletzt für Schlagzeilen gesorgt und waren ein Grund für die Verabschiedung der 42. BimSchV. Die DEKRA-Sachverständigen beobachten jedoch, dass viele Anlagen noch nicht für die Inspektion vorbereitet sind. Die Ergebnisse der Inspektion müssen an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Unternehmen sollten sich deshalb rechtzeitig vor den Inspektionen darum kümmern.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 04/2019 42. BImSchV:  Nur Experten dürfen die Inspektion durchführen

Pflicht-Check für Rückkühlanlagen

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern haben im Zuge der neuen 42. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (42. BImSchV) neue Pflichten. Alle Anlagen müssen durch einen...

mehr
Ausgabe 10/2017 Verdunstungskühlanlagen: 42. BImSchV in Kraft

Neue Pflichten für Betreiber

Wer Verdunstungskühlanlagen betreibt, muss neue Betreiberpflichten beachten: Seit August ist die entsprechende Verordnung (42. BImSchV) zur Planung, Inbetriebnahme und zum Betrieb von...

mehr
Ausgabe 1-2/2018 42. BImSchV sorgt für Probleme in der Praxis

Gefahr aus der Kühlanlage

Seit August 2017 ist die Verordnung (42. BImSchV) zum Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern in Kraft. In der Praxis sind jedoch die Betreiber meist nicht über ihre...

mehr
Ausgabe 04/2022 42. BImSchV: Viele Betreiber blicken noch nicht durch

Legionellen-Ausbrüche

Seit August 2017 ist die Verordnung (42. BImSchV) zum Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern in Kraft. In der Praxis sind jedoch die Betreiber und Facility Manager...

mehr
Ausgabe 06/2023 42. BImSchV: DEKRA warnt vor zu laxem Umgang mit der Legionellengefahr

Kühlanlagen häufig in schlechtem Zustand

Seit August 2017 ist die Verordnung (42. BImSchV) zum Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern in Kraft. Eine Vielzahl von Überprüfungen hat seit diesem Zeitpunkt...

mehr