Fit für die Inspektion
Auf die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern kommen mit der 42. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (42. BImSchV), die kürzlich in Kraft getreten ist, viele neue Pflichten zu. Jetzt gilt es, vor den fälligen Pflichtinspektionen die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb zu schaffen. Die Erfahrungen der DEKRA-Sachverständigen vor Ort zeigen, dass viele Anlagen noch nicht fit sind, um die Prüfung zu bestehen.
Die neue BImSchV sieht vor allem Prüf- und Überwachungspflichten vor. Für Anlagen, die vor dem 19. August 2011 in Betrieb gegangen sind, ist die erste Überprüfung bis zum 19. August 2019 fällig. Anlagen mit späterer Inbetriebnahme müssen bis zum 19. August 2022 überprüft worden sein. Wichtig: Die Inspektion darf nur durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A durchgeführt werden.
Bis solche Anerkennungen von Seiten der Behörden flächendeckend ausgesprochen sind, sollten Betreiber die Zwischenzeit nutzen, um die Anlagen entsprechend vorzubereiten und sicher zu betrieben. Dazu gehören:
– Eine Gefährdungsbeurteilung durch eine hygienisch fachkundige Person; diese beinhaltet eine Risikoanalyse, die Risiken identifiziert und sie hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen priorisiert.
– Referenzwert: Aus mindestens sechs aufeinander folgenden Laboruntersuchungen ist der Referenzwert für die allgemeine Koloniezahl im Normalbetrieb zu ermitteln.
– Mindestens zweiwöchentlich sind betriebsinterne Überprüfungen des Nutzwassers durchzuführen.
– In der Regel vierteljährlich sind mikrobiologische Laboruntersuchungen durchzuführen, bei denen der Fokus insbesondere auf Feststellung der Legionellen-Konzentration liegt.
– Ein Betriebstagebuch mit allen betriebstechnisch relevanten Daten und Angaben.
Mehrere Legionellen-Ausbrüche mit Erkrankten und Toten haben zuletzt für Schlagzeilen gesorgt und waren ein Grund für die Verabschiedung der 42. BimSchV. Die DEKRA-Sachverständigen beobachten jedoch, dass viele Anlagen noch nicht für die Inspektion vorbereitet sind. Die Ergebnisse der Inspektion müssen an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Unternehmen sollten sich deshalb rechtzeitig vor den Inspektionen darum kümmern.