Klimaziele im Gebäudebereich

„Fördern, Fordern und Informieren“

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Europa will erster klimaneutraler Kontinent 2050 werden. Für den Gebäudebereich bedeutet das, dass bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um zwei Drittel gesenkt werden müssen. Diese Herausforderung werden wir nur mit massiven Investitionen in Effizienz und erneuerbare Energien meistern können. Dabei wollen wir nicht nur unserer Verantwortung für den Klimaschutz gerecht werden, sondern auch dafür sorgen, dass dieser sozialverträglich stattfindet und das Wohnen und Bauen bezahlbar bleiben.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 setzen wir im Rahmen eines ausgewogenen Dreiklangs aus Fördern, Fordern und Informieren wichtige Impulse für die Umsetzung der Klimaneutralität im Gebäudebereich.

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung und die Verbesserung der investiven Förderprogramme unterstützen bereits einen deutlichen Anstieg der Klimaschutzinvestitionen. Dabei verfolgen auch die energetische Stadtsanierung, die Städtebauförderung, das Innovationsprogramm Zukunft Bau und die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder die Modellvorhaben für experimentelles Bauen die nachhaltige Weiterentwicklung des Gebäudebereiches.

Das neue Gebäudeenergiegesetz schafft ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und für Sanierungen gelten fort und werden nicht verschärft.

Die erstmalige Bepreisung von CO2 in den Sektoren Wärme und Verkehr dient der Verringerung des CO2-Ausstosses. Gleichzeitig fördert sie die faire Lastenteilung der Umsetzung der Energiewende. Alle hieraus hervorgehenden zusätzlichen staatlichen Einnahmen werden ausschließlich wieder in Klimaschutzmaßnahmen investiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. So sichern wir beispielsweise mit der CO2-Komponente beim Wohngeld für über eine Millionen Wohngeldempfänger die Bezahlbarkeit der durch die CO2-Bepreisung verteuerten Heizkosten. Das ist sozial gerecht und steigert die Akzeptanz der dringend erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen.

Die Öffentlichkeitsarbeit nimmt die Erschließung weiterer Effizienzpotentiale im Gebäudebereich in den Blick. Die individuelle Energieberatung soll über den Mehrwert von energetischen Modernisierungsmaßnahmen informieren und zur Ertüchtigung des energetischen Gebäudestandards anregen. Die Öffentlichkeitsarbeit, die das Bundesbauministerium auch mit seinem Informations- und Kompetenzzentrum für zukunftsgerechtes Bauen in Berlin verfolgt, soll gesamtgesellschaftlich zum klimafreundlichen Handeln und Mitwirken an der Dekarbonisierung motivieren.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 begleitet das Bundesbauministerium im Rahmen seiner Handlungsgrundsätze: Kontinuität, Transparenz, Praxis- und Bürgernähe sowie Dialogbereitschaft. Für diese Eigenschaften stehen auch beispielhaft 50 Jahre Städtebauförderung und 10 Jahre Initiative Effizienzhaus Plus, deren Jubiläen wir 2021 begehen. Durch diese Anstrengungen bin ich zuversichtlich, dass wir im Baubereich signifikant zu Erreichung der Klimaziele beitragen können.

Ihr

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