„Moment mal!“: Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Im­­mobilienwirtschaft Deutschland (BID, <a href="http://www.bid.info" target="_blank" >www.bid.info</a>) spricht Klartext. Diesmal geht es um das Gebäudeenergiegesetz.

Großer Wurf oder Fehlschlag?

„Moment mal!“:

Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Im­­mo­bilien­wirtschaft Deutschland (BID, www.bid.info) spricht Klartext.

Diesmal geht es um das Gebäudeenergiegesetz.

Es hätte ein großer Wurf werden können. Die Rede ist vom Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesbauministerium. Denn der Ansatz, ein einheitliches Regelwerk beim Energieeinsparrecht zu schaffen, ist wichtig und richtig.

Nun hat sich gezeigt: Zum großen Wurf hat es nicht gereicht. Die Politik hat die Chance verpasst, im Gesetzentwurf neue Antworten auf die Herausforderungen der Energiewende aufzuzeigen. Auch von einer praxisnahen Neukonzeptionierung kann nicht die Rede sein. Dabei ist gerade hier ist eine Kurskorrektur dringend erforderlich! So müsste sich die Novellierung des Energieeinsparrechts an den Erfahrungen der letzten Jahre orientieren und zugleich wissenschaftlich fundiert, praxistauglich und wirtschaftlich sein.

Alles andere als praxistauglich und wirtschaftlich ist jedoch die Festlegung des Effizienzhauses 55-Standard als Niedrigstenergiegebäudestandard. Dieser soll ab 2019 für neu zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gelten. Damit verschärfen sich die energetischen Vorgaben um rund ein Viertel. Dabei sind bereits heute die Grenzen dessen erreicht, was wirtschaftlich darstellbar ist. Deshalb wird sich die BID mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass der KFW 55 Standard nicht für private Wohngebäude festgelegt wird. Für diese sollen ab 2021 neue Standards gelten, die noch definiert werden. Diese Standards dürfen nicht schöngerechnet werden, sondern müssen praxistauglich sein! Deshalb ist unabdingbar, dass bei der Festlegung auch die Perspektive der Eigentümer und Nutzer berücksichtigt wird.

Die BID hat in einem Gutachten ausrechnen lassen, welche Auswirkungen der KFW 55-Standard im Wohnbereich für Mieter, Eigentümer und Nutzer hätte. Demnach würden sich die Wohnkosten beim KFW55-Standard pro Quadratmeter und Monat um einen Euro erhöhen, die Gestehungskosten um rund 10 %. Es wird also teuer – auch für Mieter mit kleinem Geldbeutel. Was das für die öffentliche Akzeptanz der Energiewende bedeutet, liegt auf der Hand.

Doch neben aller Kritik bietet der Gesetzentwurf einen bemerkenswerten neuen Ansatz: Die Ausnahmeregelung für überschuldete Gemeinden. Hier wird erstmals auch im Energieeinsparrecht anerkannt, dass höhere Kosten, die durch verschärfte energetische Vorgaben entstehen, Investitionen behindern. Schließlich hilft auch die Prognose geringerer Betriebskosten nicht weiter, wenn die zusätzlichen Haushaltsmittel für die Investitionen von Kommunen und Gemeinden nicht aufgebracht werden können.

Der wahrlich sinnvolle Grundsatz „Besser eine etwas weniger effiziente Schule, als gar keine Schule“ muss jedoch auch für den Wohnungsbau gelten! Hier darf die Politik keinen Unterschied zwischen öffentlicher Hand, privaten Investoren und Wohnungskäufern machen - gerade solange es an bezahlbarem Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment fehlt.

Schließlich unterliegen Investoren, Wohnungskäufer oder private Bauherren denselben finanziellen Anforderungen wie die öffentliche Hand. Und auch im privaten Sektor unterbleiben Investitionen, wenn der notwendige Kaufpreis oder die notwendige Miete nicht marktgerecht sind.

Licht und Schatten liegen also dicht beieinander beim GEG-Gesetzentwurf. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden ist gut und notwendig. Doch es gilt: Die Energiewende darf nicht durch starre und immer striktere Vorgaben gefährdet werden. Wirtschaftlichkeit muss die Messlatte beim Energieeinsparrecht bleiben – damit Wohnen klimafreundlich und bezahlbar bleibt.

x

Thematisch passende Artikel:

Stillstand beim Gebäudeenergiegesetz: BID fordert neue Wege beim Energieeinsparrecht

„Der Stillstand beim Gebäudeenergiegesetz zeigt: Ein „Weiter so“ beim Energieeinsparrecht mit ständig steigenden Vorgaben kann es nicht geben!“, sagte der BID-Vorsitzende und BFW-Präsident...

mehr
Ausgabe 1-2/2017 „Moment mal!“: Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Im­­mobilienwirtschaft Deutschland (BID, www.bid.info) spricht Klartext. Diesmal geht es um den Baugesetzbuch-Novelle.

„…und sie bewegt sich doch!“

Ob Fachzeitschriften oder Tageszeitungen: Ein Blick auf die Meinungsseiten zeigt, dass Kommentatoren für gewöhnlich recht sparsam mit Lob umgehen. Auch in meinen bisherigen Kolumnen für das...

mehr
Ausgabe 06/2022

Fokussierung auf Gebäudehülle schafft Probleme

Die Baukosten sind auf einem Rekordhoch, die Lieferketten unter Druck, der Fachkräftemangel ist noch immer ein ständiger Begleiter – da kommt die Bundesregierung auch noch auf die Idee, die...

mehr
Ausgabe 11/2016

Grundsteuerreform gleicht einer Black Box

Black Box [Definition Lexikon] „(…) ein Objekt, dessen innerer Aufbau und innere Funktionsweise unbekannt sind“. Da liegt der Vergleich mit dem Reformvorschlag zur Grundsteuer, den Hessen und...

mehr
Ausgabe 7-8/2016 „Moment mal!“: Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland spricht Klartext

Quo vadis, deutscher Wohnungsmarkt?

Wer bremst, verliert. Für den Straßenverkehr gilt dies sicherlich nicht, für den deutschen Wohnungsmarkt umso mehr. Im marktwirtschaftlichen System der Bundesrepublik werden die Preise...

mehr