LED verbinden Lichtqualität und Klimaschutz
Licht emittierende Dioden (LED) gelten als eine der Schlüsseltechnologien für den kommunalen Klimaschutz: Die Umstellung von Beleuchtungsanlagen auf LED in Verbindung mit einer optimierten Lichtsteuerung kann den Stromverbrauch um mehr als 80 % verringern. Seit 2008 unterstützt das Bundesumweltministerium daher kommunale Unternehmen und Kommunen beim Einsatz von LED mit der Förderung durch die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Ziel dieser Breitenförderung ist es, die Umsetzung von LED-Projekten in größerem Maßstab zu fördern. Möglichst viele der rund 11.000 Kommunen in Deutschland sollen die Chance bekommen, in die LED-Technologie einzusteigen.
Seit 2008 wurden insgesamt rund 6.500 Beleuchtungsvorhaben in rund 2.500 Kommunen gefördert. Das Fördervolumen betrug dabei rund 220 Mio. €, damit wurden Investitionen von insgesamt rund 790 Mio. € ausgelöst. Seit 2016 sind auch kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 % kommunalem Eigentümeranteil für alle investiven Förderschwerpunkte antragsberechtigt.
LED-Leitmarktinitiative „Der Innovation den Weg bereiten“
Der Erfolg des Förderprogramms führte dazu, dass in 2012 auch die Federführung für die LED-Leitmarktinitiative auf das Bundesumweltministerium überging. Unter dem Motto „Der Innovation den Weg bereiten“ war die Initiative in 2008 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gegründet worden. Ziel war es, durch eine gezielte Stärkung der öffentlichen Nachfrage einen Markt für LED in Deutschland zu entwickeln, der sich durch hohes Erfahrungswissen auszeichnet und das nationale Innovationspotenzial stärkt.
Im Lenkungskreis vertreten sind:
Neben dem Erfahrungsaustausch steht vor allem die Entwicklung von Arbeitshilfen zum Umgang mit LED im Vordergrund der Arbeit, die im Internet unter www.licht.de/led-leitmarktinitiative abgerufen werden können.
Technologiewechsel bietet neue Chancen
Am 16. Februar 2017 stellte das Bundesumweltministerium die Initiative und den Stand der Diskussionen rund um das Thema LED in einer Konferenz der Öffentlichkeit vor. Dabei wurde deutlich, dass der Technologiewechsel in der Beleuchtung mit einer Vielzahl weiterer Themen verknüpft ist.
Bei der Außenbeleuchtung steht zurzeit vor allem der Begriff der „Smart City“ im Vordergrund – inwieweit wird die Straßenbeleuchtung in Zukunft auch als Infrastruktur für die Datenübertragung von Smart City-Anwendungen fungieren und welche Anforderungen ergeben sich daraus? Bei der Verwendung von LED in der Innenbeleuchtung liegen die Herausforderungen vor allem bei der Verwendung von LED im Rahmen eines integrierten, energieeffizienten Gebäudemanagements.
Darüber hinaus wird das Thema Human Centric Lighting intensiv diskutiert, also die gezielte Nutzung der biologischen Wirkung von unterschiedlichen Lichtfarben und Intensitäten im Innenbereich, ein Thema, das vor allem für Arbeitsplätze mit Schichtarbeit, aber auch für Pflegeheime und Schulen interessant ist. Die aktuellen Planungen auf EU-Ebene zur Verschärfung der Mindestanforderungen an die Beleuchtung werden im Rahmen des Offenen Forums EU-Regelungen beim Umweltbundesamt begleitet.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass der Einsatz von LED noch lange kein Selbstläufer ist. Die Aktivitäten aller in der Leitmarktinitiative vertretenen Partner haben zwar dazu beigetragen, dass LED in Deutschland immer öfter eingesetzt werden. Von einem flächendeckenden Einsatz ist man aber noch weit entfernt. In den kommenden zwei Jahren wird die Leitmarktinitiative daran arbeiten, den Erfahrungsaustausch zum Thema LED zu fördern. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums wird die Deutsche Energie-Agentur dafür eine Reihe von Arbeitsgruppen bzw. Workshops organisieren.
Informationen zur Leitmarktinitiative:
www.licht.de/led-leitmarktinitiative
Dokumentation der Konferenz:
www.dena.de/newsroom/veranstaltungen/2017/led-klimaschutz-durch-innovation/#uid1-panel1-body
Förderung für Kommunen und kommunale Unternehmen
Die Kommunalrichtlinie unterstützt kommunale Unternehmen (mind. 50,1 % kommunaler Eigentumsanteil) und Kommunen bei Maßnahmen rund um den Klimaschutz. Für die Umstellung von Beleuchtungsanlagen auf LED bei kommunalen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung hängt die Höhe der Zuschüsse von den erwarteten THG-Einsparungen ab. Die Fördersätze betragen für die Straßenbeleuchtung bis zu 25 %, für LED-Lichtsignalanlagen und die LED-Innen- und Hallenbeleuchtung bis zu 30 %. Gefördert wird ausschließlich der komplette Austausch von Leuchten, der Austausch von einzelnen Komponenten ist nicht förderfähig.
Weitere Investitionszuschüsse können u.a. für den Austausch von Lüftungsanlagen und die Einrichtung von Mobilitätsstationen beantragt werden. Darüber hinaus wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und die Umsetzung durch ein Klimaschutzmanagement mit Zuschüssen von bis zu 65 % gefördert. Weitere Informationen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
EU-Regelungen zur Beleuchtung
Die EU-Kommission prüft zurzeit eine Verschärfung der Ökodesign-Verordnungen zur Beleuchtung, bei gleichzeitiger Ausweitung des Geltungsbereiches auf einzelne, bislang ausgeschlossene Beleuchtungsanwendungen. Im November 2015 wurde von der Kommission ein erstes Dokument dazu vorgelegt.