Laubengänge als Flucht- und Rettungswege
Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen, wie z. B. Wohnungen oder Praxen, müssen Flucht- und Rettungswege aufweisen, die direkt ins Freie führen. Ist dies durch Treppen und Treppenräume nicht umsetzbar, werden Laubengänge im Außenbereich der Fassade eingeplant. Die Ausführung muss mit Bauprodukten mit entsprechender Brandschutzausführung erfolgen.
In § 33 MBO ist die grundlegende Systematik der Rettungswege geregelt. Diese sagt aus, dass Nutzungseinheiten über zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen müssen. Es wird zwischen horizontalen Rettungswegen (notwendiger Flur, offener Gang – sogenannter „Laubengang“) und vertikalen Rettungswegen (notwendige Treppe, notwendiger Treppenraum) unterschieden. § 35 MBO regelt, dass von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes ein Ausgang ins Freie oder ein notwendiger Treppenraum innerhalb von 35 m erreichbar sein muss. Beide Rettungswege können baulich realisiert werden; für den ersten ist dies verpflichtend. Der zweite Rettungsweg kann bis 8 m Brüstungshöhe über Rettungsgeräte der Feuerwehr erfolgen. Verfügt die Feuerwehr über geeignete Hubrettungsgeräte (Drehleiter), darf auch oberhalb der Brüstungshöhe von 8 m der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden, sofern eine anleiterbare Stelle vorhanden ist. Dies kann z. B. ein Fenster oder ein Balkon sein oder im (notwendigen) Flur liegen. Die genaue Position ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept. Als Obergrenze wird eine Brüstungshöhe von 23 m angesehen. Ab der damit verbundenen Fußbodenhöhe von 22 m über dem Geländemittel ist ein Gebäude per Definition ein Hochhaus. Hier stoßen die Rettungsgeräte der Feuerwehr an ihre Grenzen. Ferner handelt es sich dabei um einen Sonderbau, bei dem in der Regel immer zwei bauliche Rettungswege zu realisieren sind. Eine Erleichterung für die Ausführung von zwei Rettungswegen ist bereits in der MBO vorgesehen. Diese sieht die Herstellung lediglich eines erreichbaren Treppenraums (Sicherheitstreppenraum) vor, wenn durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. eine Druckbelüftungsanlage, gewährleistet ist, dass in diesen Treppenraum Feuer und Rauch nicht eindringen können.
Die konstruktive Gestaltung und Ausführung von Treppen und Treppenräumen lassen sich architektonisch relativ gut in die Gebäudeplanung integrieren, ohne dass sie optisch hervortreten. Notwendige Flure, sogenannte Laubengänge, sind optisch auffälliger, da sie sich als Bestandteil der Fassade an der Außenseite des Gebäudes befinden.
Trend zur Bauweise mit Laubengang
Architekten und Wohnungsbaugesellschaften haben sich in der Vergangenheit gegen Laubengänge gewehrt. Als Bestandteil der sichtbaren Fassade beeinflusst dieses Bauteil das Aussehen eines Gebäudes. Funktionale Kriterien und baurechtliche Vorgaben schränken Architekten in ihrer Gestaltungsfreiheit ein. Wohnungsbaugesellschaften sahen durch die gemeinsame Nutzung der Laubengänge die Privatsphäre des einzelnen Mieters in Gefahr und fürchteten, dass die Immobilien deshalb nicht angenommen werden. Außerdem stand die Befürchtung im Raum, dass es in den kalten Wintermonaten zu Vereisungen kommen und die Dauerhaftigkeit der Bausubstanz darunter leiden könnte. Doch mittlerweile hat sich der Laubengang, speziell in Großstädten, etabliert. Der demographische Wandel und die gesellschaftliche Entwicklung – es gibt immer mehr Singles, die kleinere Wohnräume suchen – haben dies befördert. Gebäude mit Laubengängen bieten eine gute Plattform für wirtschaftlich attraktive Wohnräume und sozialen Austausch. Außerdem erlauben sie eine kostengünstige, barrierefreie Erschließung von Geschosswohnungsbauten.
Architektonisch sind unterschiedliche Gestaltungsformen möglich. Neben dem klassischen Laubengang in Stahlbetonbauweise ist auch die Ausführung in Stahl- und Holzbauweise möglich. Innovative Baulösungen gewährleisten die funktionalen Eigenschaften und schaffen gleichzeitig den Spielraum für Gestaltung in der Ausführung.
Brandschutz bei Laubengängen
Die Anordnung der Laubengänge ist abhängig von Gebäudeklasse, Größe der Nutzungseinheiten und Lage der Räume. Sie müssen so ausgebildet sein, dass sie im Brandfall ausreichend lang genutzt werden können. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass sie von anderen Räumen feuerwiderstandsfähig und raumabschließend getrennt und gegen das Eindringen von Feuer und Rauch geschützt sind. Speziell für Gebäude der Gebäudeklasse 3 bis 5 sind notwendige Flure vorzusehen. Gemäß der Musterbauordnung (§ 31 der MBO) müssen Laubengänge, welche erste Rettungswege sind, so geplant werden, dass die Bauteile nach der europäischen Norm DIN EN 13501-1/2 die geforderte Brandschutzklassifizierung (max. REI90 für GKL 5) erfüllen. Die Laubengänge müssen im Brandfall über die geforderte Tragfähigkeit (R), ausreichende Rauchdichtigkeit (E) und die erforderliche Hitzeabschirmung (I) verfügen. Diese baurechtliche Anforderung ist zwingend einzuhalten. Um die gewünschte Feuerwiderstandsdauer zu erreichen, müssen konstruktive Regeln, wie z. B. Bauteildicke, Betondeckung und Baustoffklasse (Brennbarkeit) berücksichtigt werden. Des Weiteren müssen Laubengänge als notwendige Flure frei von Brandlasten sein und Anforderungen an die Brüstungshöhe (> 0,9 m) sind einzuhalten. Es ist zu beachten, dass nichtbrennbare Bauteile verwendet werden oder brennbare Baustoffe eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben. Die Abschlüsse sind nichtabschließbar, rauchdicht und selbstschließend herzustellen (Rauchschutztüren).
Schöck Isokorb mit Brandschutzausführung
Bei der Ausschreibung muss auf ausreichenden Wärme- und Feuchteschutz geachtet werden, da Laubengänge Wärmebrücken darstellen. Als tragendes Wärmedämmelement kommt der bauaufsichtlich zugelassene Schöck Isokorb zum Einsatz. Maßgebend für Laubengänge als Rettungswege ist der Schöck Isokorb in Brandschutzausführung. Das Bauprodukt wurde im Rahmen von Zulassungsprüfungen mehrfach hinsichtlich des Brandschutzes innerhalb von Bauteilen geprüft. Dabei wurde der Isokorb nach EN 1363-1 und EN 1365-5 raumabschließend über 120 Minuten in einem Brandofen mit der Einheitstemperaturkurve (ETK nach ISO 834) beaufschlagt und musste Temperaturen um die 1000°C überstehen. Die Brandschutzausführung des tragenden Wärmedämmelements Isokorb besteht aus einem sogenannten Zweikomponenten-System. Hierbei werden die bauphysikalischen Funktionen Wärmeschutz und Brandschutz getrennt ausgeführt. Der Wärmeschutz wird über den Dämmkörper sichergestellt. Der Brandschutz besteht aus einer oberen und unteren Brandschutzplatte, die aus nichtbrennbaren Materialien bestehen. Diese schützen die tragenden Komponenten vor direkter Beflammung und gewährleisten eine Feuerwiderstandsdauer (R) und Hitzebeständigkeit (I) von 120 Minuten. Seitliche Quellbänder oder überstehende Brandschutzplatten sorgen dafür, dass er rauchdicht (E) ist. Somit werden optimale Materialien für den geforderten Brandschutz eingesetzt, die Wärmedämmeigenschaften sind weiterhin konstant hoch.
Gebäude mit Laubengängen bieten eine gute Plattform für wirtschaftlich attraktive Wohnräume und sozialen Austausch.
Neben dem klassischen Laubengang in Stahlbetonbauweise ist auch die Ausführung in Stahl- und Holzbauweise möglich.