Brandschutz

Kein Spiel mit dem Feuer

Bei Flucht- und Rettungswegen im Außenbereich wie Laubengängen und Balkonen kommen in der Praxis oftmals Flüssigkunststoff-Systeme auf Basis von Polymethylmethacrylat (PMMA) zur Anwendung. Versehen mit speziellen Additiven, ermöglichen sie eine den Brandschutzregeln entsprechende Abdichtung und Beschichtung – auch, wenn das Gebäude bereits mehrere Jahre besteht.

Der Planer trägt in vielerlei Hinsicht Verantwortung am Bau. Er ist zuständig für gestalterische, finanzielle, technische und rechtliche Fragen, aber auch der Brandschutz gehört zu seinen Aufgaben. Lässt er sich vorhandene Abweichungen nicht genehmigen, kann der Planer aufgrund später entdeckter Mängel verantwortlich gemacht werden. Deshalb hat bereits bei der Gebäudeplanung der bauliche Brandschutz als Teil des vorbeugenden Brandschutzes oberste Priorität. Er ist darauf ausgerichtet, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern, Fluchtwege zu sichern und Schäden zu begrenzen. Das gilt z. B. für Laubengänge oder Balkone, die im Geschosswohnungsbau von den Bewohnern als Rettungs- und Fluchtweg genutzt werden sollen.

Somit steht der Planer vor der Herausforderung, sich kontinuierlich über die neuesten Gesetzestexte zum Thema Brandschutz und Brandschutzvorschriften, Regelwerke und klassifizierte Baustoffe auf dem Laufenden zu halten. Er muss Produktneuentwicklungen auf dem Markt kennen, diese in seinen Ausschreibungstexten aufnehmen und agiert als Sprachrohr und Mittler für die ausführenden Betriebe, die in der Verarbeitung der neuen Produkte und Systeme geschult und aufgeklärt werden müssen.

Laubengänge als Rettungswege

Rettungswege sind laut Musterbauordnung (MBO) Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie die Feuerwehr, die darüber Personen und Tiere rettet und die Brandherde löscht. Unter Fluchtweg versteht man die Wege zur Selbstrettung, z. B. Laubengänge, Treppen und Flure. In den Bauordnungen werden beide Begriffe unter der Bezeichnung Rettungsweg zusammengefasst. Sowohl die EU-Bauproduktenverordnung als auch die Muster- (MBO) und die Landesbauordnungen (LBO, BauO und BO) dienen als gesetzliche Vorschriften für den vorbeugenden Brandschutz. Gemäß LBO sind für Einheiten, die mindestens einen Aufenthaltsraum in jedem Geschoss haben, wenigstens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit dem baulichen sowie dem vorbeugenden Brandschutz kommt Laubengängen somit eine wichtige Bedeutung zu. Meist sind diese als erste Flucht- und Rettungswege im Brandfall vorgesehen.

Regelwerke klassifizieren Baustoffe

Welche Eigenschaften die Baustoffe besitzen müssen, die im Bereich von Rettungswegen zum Einsatz kommen, regelt die MBO. Eine Klassifizierung der Materialien in nichtbrennbar, schwerentflammbar und normalentflammbar ist in § 26 MBO definiert. Die genaue Zuordnung erfolgt über die Bauregelliste A Teil 1, Anlage 0.2. So fordert die Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10.3 für schwerentflammbare Bodenbeläge, die nicht für die Verwendung in Aufenthaltsräumen vorgesehen sind, ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis als Eignungsnachweis. Auch die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnungen sind für den baulichen Brandschutz relevant. „Baustoffe, die nach der Verarbeitung oder dem Einbau leichtentflammbar sind, dürfen bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen nicht verwendet werden“, legt die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in § 17 Abs. 1 Satz 2 fest.

Welche Baustoffe im Einzelfall zugelassen sind, muss individuell geprüft werden. Für Bodenbeläge in offenen Gängen, z. B. Laubengängen, findet man in der MBO keine Angaben. Bei vorgeschriebenen Treppenräumen muss der Bodenbelag allerdings aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. Diese Anforderung gilt in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auch für Laubengänge, ähnlich handhaben es andere Bundesländer. Um den Bestimmungen zu entsprechen, empfiehlt sich der Einsatz aufeinander abgestimmter, geprüfter Lösungskomponenten wie beispielsweise von Triflex. Die zertifizierten Abdichtungs- und Beschichtungssysteme bewähren sich in der Praxis seit vielen Jahren, ob Neubau oder Sanierung.

Flammhemmende Lösungen auf PMMA-Basis

Der Flüssigkunststoff-Experte hat Systemlösungen auf PMMA-Basis entwickelt, die durch Hinzugabe spezieller Additive den erhöhten Brandschutzanforderungen z. B. auf Laubengängen gerecht werden. Triflex-Produkte werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in Klasse B1 nach DIN 4102 sowie in Klasse Cfl-s1 nach DIN EN 13501-1 eingestuft. Die Systeme, immer erkennbar an dem Namenszusatz S1, besitzen zudem ein Prüfzeugnis entsprechend Bauregelliste A, Teil 2 Nr. 2.10.3. „Sie erfüllen damit die Mindestanforderungen an einen schwerentflammbaren Baustoff und eignen sich für den Einsatz auf Flucht- und Rettungswegen“, schließt Boris Weber, technischer Berater bei Triflex.

Das gilt auch für nasse und wärmegedämmte Flächen. Mit dem Balkon Entkopplungssystem Triflex ProDrain (S1) hat Triflex eigens eine Lösung für durchfeuchtete Untergründe entwickelt. Die Entlüftung erfolgt in Form von Wasserdampf über die unterseitigen Be- und Entlüftungskanäle der Triflex Entkopplungsbahn. Den Einsatz eines Wärmedämmsystems unter der feuersicheren Abdichtung realisieren Verarbeiter mit Triflex BIS (S1). Das Balkon Wärmedämmsystem kommt im Zusammenspiel mit dem Balkon Abdichtungssystem Triflex BTS-P (S1) zum Einsatz. Auch das Detail Abdichtungssystem Triflex ProDetail mit flexibler Spezialvlieseinlage, das an den Anschlüssen verarbeitet wird und dort Bauwerksbewegungen schadlos aufnimmt, ist in einer schwer entflammbaren Ausführung erhältlich.

Sicher, funktional und optisch hochwertig

Die Triflex Abdichtungs- und Beschichtungssysteme in der Variante S1 sind in der Baupraxis anerkannte Lösungen, wenn es um das Herstellen von feuersicheren Oberflächen im Außenbereich geht. Denn sie vereinen mehrere Vorteile in einem Produkt und kombinieren Brandschutz mit Funktionalität und einer dekorativen Optik. Das Harz wird flüssig appliziert und passt sich nahtlos an alle Gegebenheiten an. Weitere Vorzüge sind die Witterungsstabilität der Oberfläche sowie ihre hohe mechanische Belastbarkeit. Das schnell reaktive PMMA ist ganzjährig verarbeitbar und verlangt lediglich kurze Sperrzeiten. „Verschiedene Einstreumaterialien gewähren Rutschfestigkeit und ermöglichen schließlich auch die individuelle farbliche Gestaltung der Flächen“, sagt Boris Weber und ergänzt: „Dabei sind neben den bestehenden Farbtönen Rubin, Bernstein, Quarz und Schiefer jetzt auch ausgewählte Töne der RAL-Farbskala sowie weitere Ausführungen umsetzbar.“

Höchste Planungssicherheit

In Hinblick auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz gewähren Flüssigkunststoffhersteller mit zertifizierten Produkten und kompetenten Anwendungstechnikern höchste Planungs- und Verarbeitungssicherheit. Der Brandschutz in Gebäuden wird damit langfristig erhöht – Personen- und Sachschäden erfolgreich vermieden.

In Hinblick auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz gewähren Flüssigkunststoffhersteller mit zertifizierten Produkten und kompetenten Anwendungstechnikern höchste Planungs- und Verarbeitungssicherheit.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 09/2017

Sicher auf der Flucht

Spezielle Additive machen das Polymethylmethacrylatharz (PMMA) schwer entflammbar und erhöhen den Brandschutz in Gebäuden nachweislich. Planern und Verarbeitern gewährt der Flüssigkunststoff...

mehr
Ausgabe 06/2018 Laubengänge

An erster Stelle steht die Sicherheit

Der Bedarf an barrierefreien Flächen, also geringen Aufbauhöhen im Übergangsbereich, wird immer größer. Im Zuge einer Sanierung lassen sich Laubengänge so abdichten und beschichten, dass sie...

mehr
Ausgabe 04/2018 Brandschutz

Laubengänge als Flucht- und Rettungswege

In § 33 MBO ist die grundlegende Systematik der Rettungswege geregelt. Diese sagt aus, dass Nutzungseinheiten über zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen müssen. Es wird zwischen...

mehr
Ausgabe 12/2008 Die erhöhten Brandschutzanforderungen an Haustrennwände wurden mit Porenbeton erfüllt

Baulicher Brandschutz 

Brandschutz nach MBO Das Schutzziel des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist im Bauordnungsrecht vorrangig auf die Rettung von Menschen und Tieren im Brandfall ausgerichtet. Das heißt, es muss...

mehr

Keine Kompromisse beim baulichen Brandschutz: Nicht nur bezahlbar, sondern auch sicher

Bis zu 1,5 Mio. neue Wohnungen hat die Bundesregierung als Ergebnis des sogenannten Wohngipfels in Aussicht gestellt. Das 13-seitige Eckpunkte-Papier umfasst nicht nur Steuererleichterungen, eine...

mehr