Baulicher Brandschutz
Die Anforderungen an den Brandschutz sind in den Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Die deutsche brandschutztechnische Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen erfolgt nach DIN 4102. Darüber hinaus ist das erarbeitete einheitliche europäische Klassifizierungskonzept für den Bereich Brandschutz weitestgehend fertig gestellt.
Brandschutz nach MBO
Das Schutzziel des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist im Bauordnungsrecht vorrangig auf die Rettung von Menschen und Tieren im Brandfall ausgerichtet. Das heißt, es muss ein festgelegtes erforderliches Mindestsicherheitsniveau erreicht werden. An Sonderbauten werden höhere Anforderungen gestellt. Die Gebäude müssen je nach Art und Nutzung, Größe, Zahl der Geschosse oder Höhe eine ausreichende Sicherheit gewährleisten, unter anderem auch die Standsicherheit im Brandfall.
Die Musterbauordnung MBO 2002 bildet die Grundlage für die Landesbauordnungen und für die...