Breitbandversorgung

Lückenloser 5G-Standard liegt noch in weiter Ferne

Das 5G-Netz ermöglicht die künftige Grundlage für eine Vielzahl von Anwendungen, bei denen es in erster Linie um Datenkommunikation geht. Deshalb wird 5G zurecht als neuer Kommunikationsstandard bezeichnet, der weit über die bisherigen Mobilfunkstandards UMTS (3G) oder LTE (4G) hinaus geht. Doch nicht nur in Sachen Breitbandanbindung hinkt Deutschland den europäischen und weltweiten Trendsettern derzeit noch deutlich hinterher.

Die Entwicklungen der vergangenen Monate im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie haben gezeigt, dass eine schnelle Internetverbindung in vielen Haushalten ein absolutes Muss darstellt. Die meistens bereits als selbstverständlich wahrgenommenen Multimedia-Anwendungen prägen unseren Alltag im privaten wie auch im geschäftlichen Bereich. Durch den wirtschaftlichen Lockdown ist der Begriff der Digitalisierung von einem vielfach inflationär benutzten Schlagwort zu einer echten ökonomischen Notwendigkeit für viele Unternehmensbereiche geworden. Die Bereitstellung einer guten, breitbandigen und stabilen Internetverbindung ist hierfür sicherlich ein wichtiger Baustein, aber nicht ausreichend, um alle zukünftigen Aufgabenstellungen abdecken zu können.

Glasfasernetze und 5G-Infrastruktur nötig

Um eine flächendeckende Versorgung mit dem neuen Kommunikationsstandard 5G zu erreichen, müssen zum einen der Ausbau mit Glasfasernetzen und zum anderen der Aufbau einer entsprechenden 5G-Infrastruktur vorangetrieben werden. Insbesondere im Bereich der Glasfaseranbindung nimmt Deutschland derzeit im internationalen Vergleich bestenfalls eine mittelmäßige Position ein: Nach einem Rankingvergleich des FTTH-Councils, einer Plattform im Zusammenschluss verschiedener Länder zur Umsetzung von Glasfasernetzen bis in die Wohnungen, aus dem Jahr 2019, rangiert Deutschland im weltweiten Vergleich auf Platz 30 – im Jahr 2016 belegte die Bundesrepublik noch Platz 27. Im selben Zeitraum hat sich auch die Position im europaweiten Vergleich weiter verschlechtert. In Relation verfügen hierzulande weniger Haushalte über einen Zugang zu schnellen Glasfaseranschlüssen als in Polen oder Rumänien.

Glasfaserausbau muss gezielt vorangetrieben werden

Um diese Ausgangssituation grundlegend zu verbessern, muss in naher Zukunft der bundesweite Glasfaserausbau deutlich forciert werden. Doch keine Sorge: Die bisher üblichen Kupfer-Doppellader, die in heutigen deutschen Haushalten häufig von der Telekom oder anderen Anbietern für den Telefon- oder Internetanschluss genutzt werden, müssen in naher Zukunft keineswegs sofort ausgebaut und durch Glasfaseranschlüsse ersetzt werden. Auch Koaxialnetze, die von Kabelnetzbetreibern genutzt werden, sind weiterhin nutzbar. Dennoch sollte bei ohnehin anstehenden Sanierungen der Telefon- und Internetleitungen schon jetzt ein entsprechendes Leerrohr eingezogen werden, um den Anschluss zu gegebener Zeit problemlos nachrüsten zu können. Voraussetzung hierfür ist allerdings erst einmal ein flächendeckender Anschluss aller Objekte an ein Glasfasernetz mit FTTB (Fiber To The Building).

Steuerliche Förderung erweitert

Erfreulicherweise scheint die Bundesregierung erkannt zu haben, welcher Handlungsbedarf in Sachen Breitbandausbau besteht: Bund und EU-Kommission haben sich darum Ende Juli dieses Jahres auf eine Regelung einigen können, die den Breitbandausbau in Geschwindigkeit und regionaler Ausdehnung vorantreiben soll. Gemäß der sogenannten „Gigabit-Richtlinie“, die im September 2020 von der EU-Kommission genehmigt werden soll, darf der Bund den Ausbau von Gigabit-Netzen künftig deutlich stärker mit Steuergeld fördern. Bisher galt die Maßgabe, dass zum Einsatz einer Förderung eine „Unterversorgung“ einer Region vorherrschen musste – diese wurde mit Datengeschwindigkeiten von weniger als 30 Megabit in der Sekunde definiert. Diese Förderungsschwelle soll ab dem Jahr 2023 auf 100 Megabit in der Sekunde angehoben werden. Zudem soll diese Obergrenze bereits mit sofortiger Wirkung bei sogenannten „sozioökonomischen Treibern“ entfallen – hierzu zählen beispielsweise Schulen, Rathäuser, Hauptanbieter öffentlicher Dienste wie Ärzte und Krankenhäuser sowie Unternehmen und Verkehrsknotenpunkte.

Wohnungswirtschaft kann aktiven Beitrag leisten

Auch in der Wohnungswirtschaft werden die Themen einer schnellen und zuverlässigen Internetanbindung sowie des Glasfaseranschlusses zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Und auch in diesem Bereich werden derzeit gesetzliche Weichen gestellt, um die breitflächige Versorgung mit schnellem Internet voranzutreiben: So sieht beispielsweise die anstehende Novellierung des Wohnungseigentümergesetzes vor, die nötige Beschlussfassung über bauliche Veränderungen in Wohnanlagen zu vereinfachen – insbesondere dann, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die dazu dienen, nachhaltige Kosteneinsparungen herbeizuführen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Damit würde der Einbau eines Glasfaseranschlusses künftig für jeden Eigentümer auf eigene Kosten möglich.

Seitens der Wohnungswirtschaft existieren zudem erste Quartierskonzepte, die den Weg in die Zukunft weisen: In beispielhaften Modelquartieren versorgen unterschiedliche Unternehmen die Bewohner bereits mit Strom, Wärme, Glasfaser und Mobilitätslösungen. Hier werden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (BHKW) und ein niedriger Primärenergiefaktor von Anfang an eingeplant. Diese neuen Konzepte für Wohn- und Arbeitsquartiere bauen unter anderem auf eine exzellente Versorgung mit neuen Medien. Glasfasernetze bis in die Wohnungen (Fiber to the Home/FTTH), sind hier genauso vorhanden, wie die E-Ladesäule vor der Haustür. Solche Modelle sind vorbildhaft für die Wohnquartiere der Zukunft.

Letztes Hindernis: Nötige 5G-Infrastruktur

Neben dem groß angelegten Ausbau des Glasfasernetzes existiert allerdings noch eine zweite Voraussetzung für die erfolgreiche und flächendeckende Etablierung des 5G-Standards in Deutschland: die notwendige Infrastruktur – hierzu zählen in erster Linie die zusätzlich erforderlichen Antennen- und Sendemasten. Doch laut einer Umfrage des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) spricht sich derzeit fast jeder zweite Deutsche gegen die Errichtung weiterer Sendemasten aus.

Neben der Entwicklung vorbildlicher und zukunftsgerichteter Quartiere, welche die praktischen Anwendungsmöglichkeiten des neuen Kommunikationsstandards demonstrieren, können Immobilienunternehmen auch hier entscheidende Impulse setzen. Zum einen muss bei Eigentümern und Mietern aktiv für die Akzeptanz der Sendemasten geworben werden. Zahlreiche Studien renommierter Institute (unter anderem der Stiftung Warentest) belegen deren gesundheitliche Unbedenklichkeit. Des Weiteren sollte die Wohnungswirtschaft freistehende Gebäude- oder Dachflächen mietweise für die Errichtung von Sendemasten zur Verfügung stellen. Damit wäre ein weiterer großer Schritt in Richtung digitale Konkurrenzfähigkeit der Bundesrepublik getan. Fachliche Unterstützung zur Förderung des 5G-Standards erhalten Interessierte und Führungskräfte der Wohnungswirtschaft unter anderem von glaas5 Gesellschaft für Glasfasernetze und 5G (www.glaas5.de), die Immobilienunternehmen sachkundig zu diesem Thema informiert.

In der Wohnungswirtschaft werden die Themen einer schnellen und zuverlässigen Internetanbindung
sowie des Glasfaseranschlusses zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. 

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