Neue Fristen und Pflichten für Betreiber
Für Aufzugbetreiber gelten aufgrund der Neufassung der Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV) ab Juni 2015 verschärfte Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen: Aufzüge werden strenger kontrolliert. Technisch veraltete Anlagen müssen den Betriebsbedingungen angepasst und ein Notfallplan erstellt werden. Betreiber müssen moderne Notrufsysteme nachrüsten.
Verpflichtend ist die Anbringung einer Prüfplakette, die den nächsten fälligen Prüftermin nennt. TÜV, Dekra und andere Überwachungsstellen kontrollieren Aufzüge weiterhin jährlich, aber nach strengeren Vorgaben. So kann die Frist für die Hauptprüfung von zwei Jahren leichter verkürzt werden. Maßgeblich ist nicht mehr der Stand der Technik zur Zeit der Inbetriebnahme der Anlage, sondern zum Zeitpunkt der Prüfung.
Daher gilt: Steigen im Laufe der Zeit die technischen Anforderungen, werden Betreiber von den Prüfern auf den Modernisierungsbedarf hingewiesen. Dann muss der Aufzug modernisiert werden – auch wenn er technisch einwandfrei läuft.
Bei schlecht gewarteten oder störanfälligen Anlagen kann die Überwachungsstelle kürzere Kontrollfristen festlegen. Darüber hinaus werden Betreiber verpflichtet, ihre Aufzüge bis Ende 2020 mit Notrufsystemen auszustatten. „Wir gehen davon aus, dass bis zum Ende der Frist mehr als 100.000 Anlagen in Deutschland mit Zwei-Wege-Kommunikationssystemen ausgestattet und an Notrufzentralen angeschlossen werden müssen“, sagt Thomas Lipphardt, Manager Technische Regelwerke bei Kone.