IT-Sicherheit wird Teil der gesetzlichen Anforderungen

Cyber Security für den Aufzug wird Pflicht

Aufzugbetreiber müssen künftig Cyber-Attacken und Software-Pannen an ihren Anlagen aktiv vorbeugen. Die Software gehört jetzt gemäß den aktualisierten Vorschriften bei der Aufzugsinspektion zum vorgeschriebenen Prüfumfang.

Aufzugsanlagen sind zunehmend mit dem Internet verbunden. Sie werden digital gesteuert, überwacht und gewartet und werden damit anfällig für Software-Fehler und Hacker-Attacken. Ein Zukunfts-Szenario könnte sein, dass zum Beispiel durch Softwaremanipulation der Aufzug gestoppt und die Geschwindigkeit oder Fahrtrichtung verändert werden. Bei vernetzter Gebäudetechnik ist der Zugriff auf andere Funktionen smarter Gebäude möglich. Um dieses Sicherheitsrisiko zu minimieren, ist mittlerweile die Software in die Prüfgrundlage für Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wie DEKRA aufgenommen worden. Der Prüfsachverständige hält nun bei der Hauptprüfung und wiederkehrenden Prüfung die aktuellen Softwarestände fest. Betreiber, Wartungsfirma oder Hersteller müssen eventuelle Updates aktiv an die beauftragte ZÜS melden.

Aufzugsanlagen in Deutschland weisen einen unterschiedlichen Wartungszustand auf und haben Mängel, beobachten die Sachverständigen von DEKRA. So waren laut „Anlagensicherheitsreport 2020“ der Zugelassenen Überwachungsstellen nur 43,5 Prozent von 607.000 geprüften Aufzüge im Berichtsjahr 2019 in Deutschland mängelfrei. 4.200 (0,7 Prozent) der überprüften Aufzüge wiesen „gefährliche Mängel“ auf und wurden entweder umgehend ausgebessert oder vorübergehend stillgelegt. Knapp 12 Prozent wiesen „sicherheitserhebliche Mängel“ auf, die von Betreibern nachgebessert und dann erneut begutachtet werden mussten.
 

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