Neue Kennwerte für den elektrischen Leistungsbedarf
Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)
Bauherren, Fachplaner und Betreiber von öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften benötigen bereits in frühen Planungsphasen spezifische Kennwerte für den elektrischen Leistungsbedarf, um so die elektrische Anschlussleistung mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand abschätzen zu können. Diese Kennwerte unterstützen in der Vor- und Entwurfsplanung das Erarbeiten eines Planungskonzeptes, eines Variantenvergleichs zur Art der elektrischen Einspeisung sowie des elektrotechnischen Versorgungskonzeptes (Netzanschluss). Sie ermöglichen die Voranfragen beim Netzbetreiber (Bedarfsanmeldung), die Vorauswahl der Art der Messung, die Einschätzung des Flächenbedarfs für Elektro-Hausanschluss-/Technikräume sowie das Abschätzen des Anschlusskostenbeitrages und Baukostenzuschusses. In allen Planungsphasen und im Betrieb dient der elektrische Leistungsbedarf der Plausibilitätskontrolle und dem Benchmarking.
In einschlägigen Richtlinien oder Normen, wie beispielsweise der VDI 3807, sind keine Kennwerte für den elektrischen Leistungsbedarf enthalten. Die bisher dem AMEV zur Verfügung stehenden Kennwerte sind 20 Jahre alt. Deshalb hat sich AMEV dazu entschlossen, neue Kennwerte zu ermitteln und startete deshalb eine bundesweite Abfrage „Objekt- und Leistungswerte öffentlicher Gebäude“. Ausgewertet wurden mehr als 3500 Datensätze und die Ergebnisse in Tabellen zusammengestellt.
Eine klare Tendenz der ermittelten Jahresnutzungsstunden im Vergleich zu den bisherigen veröffentlichen Daten kann nicht festgestellt werden. Bei fast allen Sätzen liegt der ermittelte arithmetische Mittelwert der Jahresnutzungsstunden innerhalb des bisher angegebenen Bereichs. Die Elektromobilität ist bei der spezifischen elektrischen ¼-Stunden Leistung und den Jahresnutzungsstunden nicht berücksichtigt. Alle einbezogenen Gebäude versorgen keine Ladeinfrastruktur über ihre Elektroverteilungen. Auch Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder Ersatzstromversorgungsanlagen können den Lastgang, den Lastfluss sowie den Leistungs- und Energiebedarf aus dem öffentlichen Versorgungsnetz beeinflussen. Bei der Planung und Dimensionierung der elektrischen Anlage für ein Gebäude oder ggf. auch eine Liegenschaft sind Eigenstromversorgungsanlagen daher immer gesondert zu betrachten.
Die komplette Auswertung ist in der „3. Ergänzung zur EltAnlagen 2015“ auf der AMEV-Homepage unter www.amev-online.de veröffentlicht.